Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen des Friedhofs-Zweckverbandes Blankenrath für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt ab 29.03.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zimmer 37, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, einzureichen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Friedhofs-Zweckverbandes Blankenrath für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nebst Entwurf des Haushaltsplans und seiner Anlagen wird der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet. Die Beschlussfassung erfolgt nach Ablauf der Auslegungsfrist.