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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Verbandsgemeinde
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Einladung zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Löffelscheid zur Wahl eines Wehrführers/ einer Wehrführerin und eines stellvertretenden Wehrführers/ einer stellvertretenden Wehrführerin am 26.04.2024

zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin und eines stellvertretenden Wehrführers / einer stellvertretenden Wehrführerin

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer / die Wehrführerin und der stellvertretende Wehrführer/ die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin und des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit Löffelscheid findet am Freitag, den 26.04.2024, um 18:00 Uhr im Gemeindehaus Löffelscheid, Hauptstraße, 56858 Peterswald-Löffelscheid statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin

3.

Wahl des stellvertretenden Wehrführers/ der stellvertretenden Wehrführerin

4.

Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Löffelscheid eingeladen.

Zell (Mosel), den 20.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister