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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 13/2024
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Altstrimmig am 07.03.2024

Gremium:

Gemeinderat der Ortsgemeinde Altstrimmig

Sitzung am:

07.03.2024

Sitzungsraum:

Gemeindehaus der Ortsgemeinde Altstrimmig in Altstrimmig

Anwesend:

Hans-Werner Peifer als Vorsitzender,

Georg Pies, Thomas Hansen, Wolfgang Jung, Jörg Gietzen, Jörg Huschet

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung

2. Personalangelegenheiten

- vertraulich -

3. Forstwirtschaftsplan 2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat dem von der Waldwirtschaftsfirma Schmitz aus Ormont vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 zuzustimmen.

4. Bericht zur Stellungnahme zum Einfluss des Verbisses vom Schalenwild

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Ausführungen nimmt der Gemeinderat entsprechend zur Kenntnis.

5. Gemeindewald;

Nutzungsverzicht im Rahmen des Förderprogrammes "Klimaangepasstes Waldmanagement" (12. Förderkriterium)

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend dem zwölften Förderkriterium des Förderprogrammes "Klimaangepasstes Waldmanagement" (2.2.12 der Richtlinien des BMEL vom 28.10.2022) die im Bescheid der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe geforderte Fläche für die natürliche Waldentwicklung auszuweisen. Hierbei handelt es sich um 5 % der geförderten Waldfläche.

6. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Altstrimmig;

Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage";

a) Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Beschlussfassung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zu a)

Der Gemeinderat Altstrimmig würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:

1. Schreiben/Fax/Mail der

a. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes-wehr, 31.10.2023

b. Deutsche Telekom Technik GmbH, 31.10.2023

Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf

2. Kreiswerke Cochem-Zell, Schreiben vom 30.10.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.

3. Hunsrückverein e.V., Schreiben vom 23.11.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o. g. Gründen an der Planung unverändert fest.

4. Landes - Aktions - Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 16.11.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.

5. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom 16.11.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.

6. Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 09.11.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die geforderte Prospektion wird zeitnah durchgeführt. Die Ergebnisse sind im weiteren Bebauungsplanaufstellungsverfahren zu berücksichtigen.

7. Westnetz GmbH Regionalzentrum Rauschermühle, Schreiben vom 24.03.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.

8. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 21.11.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die genannten DIN-Normen sind bei Eingriffen in den Baugrund beachtlich. Planänderungen ergeben sich nicht.

9. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Schreiben vom 23.11.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Der Projektierer hat die Anregungen der SGD Nord bei der Umsetzung der Planung zu berücksichtigen und vertieft zu prüfen.

10. Forstamt Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 15.11.2023

Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.

11. Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Schreiben vom 27.11.2023

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.

12. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 05.12.2023 und 13.12.2023

Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Planunter-lagen sind entsprechend der Kommentierung zu ergänzen und die erforderlichen Gutachten zu erstellen. Darüber hinaus sind die Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Mobilität vorzunehmen.

Zu b)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altstrimmig beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse und des Umweltberichtes sowie des Fachbeitrags Naturschutz - die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage" durchzuführen. Parallel soll die landesplanerische Stellungnahme beantragt werden.

Das Verfahren soll jedoch erst weiterverfolgt werden, wenn alle Eigentümern im Einzugsgebiet des o.g. Bebauungsplans angehört und das Einvernehmen hinsichtlich des Verkaufs oder der Verpachtung der Fläche an die Gemeinde hergestellt wurde.

Die Verwaltung wird daher angewiesen mit den Eigentümern in Kontakt zu treten (vgl. auch die Sitzungsniederschrift vom 25.10.2023).

7. Beschlussfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Waldstraße

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der Westenergie AG für die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage um zwei Leuchten in der Waldstraße zum Angebotspreis anzunehmen.

8. Bestätigung der Eilentscheidung zur Anschaffung von Poller für den Bauhof

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach Darlegung der Sachlage bestätigt der Gemeinderat die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters über die Anschaffung von Absperrpollern für die Fläche am Bauhof.

9. Kommunalwahl 2024;

Wahl eines besonderen Stellvertreters des Wahlleiters für die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Gemeinde Altstrimmig am 09.06.2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat Altstrimmig wählt Herrn Wolfgang Jung zum besonderen Stellvertreter nach § 59 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für die Dauer des Wahlverfahrens für die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Gemeinde Altstrimmig am 09.06.2024

10. Mitteilungen und Anfragen

Altstrimmig, den 19.03.2024
Gemeindeverwaltung
Hans-Werner Peifer, Ortsbürgermeister