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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Zweckverbandsnachrichten
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Kurzprotokoll

Gremium:

Friedhof-Zweckverband Blankenrath

Sitzung am:

13.03.2025

Sitzungsraum:

Bürgerhaus der Ortsgemeinde Blankenrath in Blankenrath

Anwesend:

Bürgermeister Jürgen Hoffmann als Vorsitzender,

Jochen Hansen, Rudolf Wolfs, Markus Wolf, Winfried Theisen, Christian Klemm, Achim Stephani

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu erlassen:

Festgesetzt werden

2025

2026

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

58.700 EUR

51.700 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

53.700 EUR

46.900 EUR

das Jahresergebnis auf

5.000 EUR

4.800 EUR

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

45.830 EUR

39.430 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf

45.830 EUR

39.430 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

65.000 EUR

30.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-65.000 EUR

-30.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

65.000 EUR

30.000 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

65.000 EUR

30.000 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

110.830 EUR

69.430 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

110.830 EUR

69.430 EUR

3.

Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2025:  —  0 EUR

2026:  —  0 EUR

4.

Festsetzung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen

2025:  —  0 EUR

2026:  —  0 EUR

5.

Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2025:  —  0 EUR

2026:  —  0 EUR

6.

Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 22.790 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 auf 16.390 EUR festgesetzt.

Sie ist von den dem Zweckverband angehörenden Gemeinden entsprechend dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 31.12. des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres aufzubringen.

7.

Eine Baukostenumlage wird für die Jahre 2025 und 2026 nicht festgesetzt.

8.

Entwicklung des Eigenkapitals

31.12.2023

-17.268,22 EUR

31.12.2024

-12.468,22 EUR

31.12.2025

-7.468,22 EUR

31.12.2026

-2.668,22 EUR

9.

Festsetzung der Wertgrenze für Investitionen, die einzeln darzustellen sind

1.000 EUR

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

3.

Mitteilungen und Anfragen

Zell (Mosel), den 21.03.2025
Jürgen Hoffmann, Verbandsvorsteher