Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wie in den zurückliegenden Monaten bereits an gleicher Stelle, sowie im Rahmen der Einwohnerversammlung vom 30.06.2022, und auch durch das persönliche Anschreiben der Kreiswerke Cochem-Zell vom 04.07.2022, geschehen, soll nachfolgend weiter über den gegenwärtigen Sachstand des Projektes „Dorfwärme Blankenrath“ einerseits sowie über den geplanten Glasfaserausbau (FTTH) andererseits berichtet werden.
Eines hierzu vorweg: Entgegen so mancher Unkenrufe ist das Projekt „Dorfwärme“ für Blankenrath nicht gestorben, sondern wird von den Kreiswerken Cochem-Zell in Zusammenarbeit mit der Gemeinde mit dem klaren Ziel einer gewünschten Umsetzung weiterverfolgt.
Klar ist aber auch, dass sich seit dem Projektauftakt und der langen Phase der Kundenakquise nebst der Vertragsabschlüsse mit den interessierten Nahwärmekunden durch die sich hieran anschließende Corona-Situation, die gestiegenen Baustoffpreise sowie die gestiegenen Kreditzinsen für den Bau des kreditfinanzierten Nahwärmenetzes die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für dieses Projekt geändert haben. Daneben sind aber auch die Energiekosten für Öl, Gas, elektrischen Strom usw. in den zurückliegenden Monaten im Vergleich zum Jahr 2018, dem Jahr des Projektauftaktes der „Dorfwärme“, nicht zuletzt durch den Russland-Ukraine-Krieg stark angestiegen.
Weiter hinzu kommt, dass sich seit September 2022 auch die Förderkulisse zum Bau von Nahwärmeverbundnetzen deutlich verbessert hat, so dass man sich letztlich auch andernorts, so z.B. in der Stadt Zell, bezüglich des Stadtteils Zell-Barl, wieder auf den Weg macht, das damals als unwirtschaftlich verworfene Projekt Nahwärme nochmals neu anzugehen. Und auch in Mastershausen ist man weiterhin bestrebt, das dortige Nahwärmeprojekt umzusetzen.
Machbarkeitsstudie beauftragt …
All die vorgenannten Faktoren und geänderten Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass das Projekt „Dorfwärme Blankenrath“ neu strukturiert, d.h. sowohl auf die neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, als auch auf die neuen, verbesserten Förderrichtlinien angepasst werden muss.
Hierzu muss eine neue Machbarkeitsstudie erstellt werden, um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes des Nahwärmenetzes in Blankenrath neu beurteilen zu können. Daher fand in den vergangenen Monaten ein umfassendes Ausschreibungsverfahren statt, welches zwischenzeitlich abgeschlossen wurde und aufgrund dessen auch bereits der Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie vergeben worden ist. Bis Ende August 2023 sollen das neue Nahwärmenetzkonzept und damit auch die Aussage dazu vorliegen, ob, und wenn ja wie, und mit welchen Kosten bzw. mit welchen Gebühren für die Nahwärmekunden, das geplante Nahwärmekonzept in Blankenrath umgesetzt werden kann.
Darüber wird sodann im Rahmen einer weiteren Einwohnerversammlung berichtet werden.
Die gute Nachricht: Neuinteressierte können immer noch gegenüber den Kreiswerken Cochem-Zell bzw. der Energieagentur des Landkreises „Unser-Klima-Cochem-Zell“ (02671 / 61-688 / info@ukcz.de) ihr Interesse am Mitmachen bei der „Dorfwärme Blankenrath“ bekunden. Je mehr Haushalte mitmachen, desto besser für die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebes und die Chancen zur Realisierung des Projekts!
Verunsicherung durch Heizungssanierungspläne der Bundesregierung?!
In den letzten Tagen hat die Berichterstattung über die Pläne der Bundesregierung zur Modernisierung / Sanierung von alten Heizungsanlagen dazu geführt, dass Bürgerinnen und Bürger verunsichert nachgefragt haben, ob die Nahwärme in Blankenrath nun kommt oder ober ob sie sich jetzt, ad hoc, um eine für sie passende neue Heizungsanlage als individuelle Einzellösung kümmern müssen.
Diese spürbare Verunsicherung ist verständlich und verstärkt mit Blick auf das Projekt „Dorfwärme Blankenrath“ auch den Druck auf die Vorhabens- und Entscheidungsträger, zu einer abschließenden Entscheidung und einer dahingehenden Aussage kommen zu müssen, ob die Dorfwärme nun kommt oder nicht, d.h. vor allem, ob die Dorfwärme wirtschaftlich umzusetzen ist oder nicht!
Dies ist allen Entscheidungsträgern bewusst.
Niemand möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger später mit leeren Händen dastehen, wenn einerseits die Dorfwärme nicht umgesetzt werden sollte und andererseits dann vielleicht Fristen zur Sanierung von Heizungsanlagen einzuhalten sind, die dann gegebenenfalls aufgrund von längeren Lieferzeiträumen, gestiegenen Kosten und ausgelasteten Installateurkapazitäten für individuell auszutauschende Heizungsanlagen nicht eingehalten werden können.
Das soll und muss unbedingt vermieden werden!
Andererseits scheinen aber auch die Fragen betreffend eine „Modernisierungs- / Sanierungspflicht von Heizungsanlagen“, so wie sie derzeit auf Bundesebene diskutiert wird, in Art, Umfang, Betroffenheit sowie in Bezug auf Ausnahmeregelungen, Fördermöglichkeiten und Übergangsfristen noch nicht abschließend geklärt zu sein, so dass auch hier noch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, was die diesbezüglichen Pläne der Bundesregierung für den Einzelnen bedeuten, zumal das hierzu anstehenden Gesetzgebungsverfahren des betreffenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch nicht abgeschlossen ist.
Daher wird es mit Blick auf die „Dorfwärme Blankenrath“ nach Vorliegen der angesprochenen Machbarkeitsstudie zu einer definitiven Aussage zu der Frage der wirtschaftlichen Umsetzung des Dorfwärmeprojekts kommen, damit wir alle, die Bürgerinnen und Bürger von Blankenrath, uns auf die hiernach gegebene Situation verlässlich einstellen können!
Dabei wird mit entscheidend sein, unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten / Gebühren für die Dorfwärmekunden die Dorfwärme umgesetzt werden kann, und ob die Dorfwärme im Kostenvergleich zu alternativen Beheizungsmethoden auch konkurrenzfähig ist.
Letztlich möchte auch die Gemeinde in ihren anderen Projekten (Straßenausbau, Neugestaltung Dorfplatz Ortsmitte usw.) weiter vorankommen, Projekte, die nun über Jahre hinweg bereits zugunsten des Zuwartens auf die erhoffte Umsetzung des Projektes „Dorfwärme“ zurückgestellt worden sind, müssen auch einmal weiterverfolgt werden.
Auch deshalb muss nun, basierend auf der Grundlage der beauftragten, aussagekräftigen Machbarkeitsstudie, eine Entscheidung zur Umsetzung des Dorfwärmeprojektes herbeigeführt werden.
Dorfwärme und Glasfaserausbau (FTTH)
Im Zuge einer etwaigen Umsetzung des Dorfwärmenetzes war bislang vorgesehen, allen Dorfwärmekunden die Möglichkeit zu bieten, sich zusammen mit dem Nahwärmeanschluss auch einen Glasfaseranschluss mit ins Haus verlegen lassen zu können. Hierfür war ein einmaliger Kostenbeitrag iHv. 250,00 € (zzgl. weiterer Kosten für Wegewiederherstellung usw.) vorgesehen.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch - wie bereits mehrfach an dieser Stelle schon berichtet - eine anderweitige und von der Dorfwärme unabhängige Möglichkeit eröffnet, Blankenrath zusammen mit dem Unternehmen Glasfaser plus (= Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und des IFM Global Infrastructure Fund) flächendeckend mit Glaserfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH) auszubauen.
Hierbei werden Glasfaserkabel in alle Ortsstraßen hineinverlegt. Von dort erfolgt sodann die erdverkabelte Weiterverlegung der Leitungen in die Häuser derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich für einen Glasfaseranschluss bei dem Unternehmen „Glasfaser plus“ über die weiter unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten registrieren oder auch schon einen entsprechenden Glasfasertarif buchen.
Damit wird allen Bürgerinnen und Bürgern (unabhängig vom Dorfwärmeprojekt) die Möglichkeit eröffnet, einen Glasfaseranschluss (FTTH) zu erhalten.
Unterschied: Glasfaseranschluss einerseits / Glasfasertarif andererseits …
Wichtig zur Unterscheidung: Der Glasfaserausbau mit Anschlussherstellung in den Gebäuden wird durch das Unternehmen „Glasfaser plus“ vorgenommen. Der Betrieb des Anschlusses hingegen setzt den Abschluss eines entsprechenden, kostenpflichtigen Glasfasertarifs voraus, der über einen Telekommunikationsanbieter gebucht werden muss.
Über die folgende Glasfaser-Hotline der Deutschen Telekom besteht die Möglichkeit eine Registrierung für einen Glasfaseranschluss nebst Produkt- / Tarifbuchung vorzunehmen:
¨ Glasfaser-Hotline für Privatkund*innen: 0800 - 22 66 100 (Mo. -Sa., 00:00-24:00 Uhr)
¨ Glasfaser-Hotline für Geschäftskund*innen: 0800 - 33 06709 (Mo.- Sa., 00:00-24:00 Uhr)
Da der Glasfaserausbau durch die Glasfaser plus jedoch diskriminierungsfrei erfolgt, soll das Glasfasernetz aber nicht nur Kunden der Deutschen Telekom sondern auch Kunden anderer Anbieter von Telekommunikationsdienstleitungen zur Verfügung stehen, sofern diese Anbieter bereit sind, sich über die Nutzung des neu gebauten Glasfasernetzes mit der Glasfaser plus als netzausbauendes Unternehmen zu verständigen.
Bürgerinnen und Bürger die ein bestehendes Vertragsverhältnis mit einem anderen Telekommunikationsanbieter haben und zukünftig einen Glasfaseranschluss mit einem Glasfasertarif ihres bisherigen Anbieters betreiben möchten wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem Kundenservice ihres Anbieters in Verbindung zu setzen, um zu erfragen, ob dieser ihnen vor Ort einen Glasfasertarif anbieten kann oder nicht.
Auch besteht die Möglichkeit, unmittelbar Kontakt zur Glasfaser plus aufzunehmen, um dort den Wunsch nach einem Glasfaseranschluss mitzuteilen, und das weitere Vorgehen abzustimmen:
¨ Eigentümer-Hotline: 0800 - 330 20 90
¨ E-Mail: info@glasfaserplus.de
Kostenfreie Anschlussverlegung in der Erstausbauphase ...
Die Verlegung des Glasfaseranschlusses bis ins Haus (FTTH) durch die Glasfaser plus ist im Zuge des ersten flächendeckenden Ausbaus der Ortslage von Blankenrath (die im Zeitraum 2023 bis Frühjahr 2024 erfolgen soll) für diejenigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich hierfür jetzt und in den kommenden Wochen registrieren oder auch schon einen entsprechenden Tarif buchen, kostenlos.
Damit kein Missverständnis entsteht: Nur die Anschlussverlegung in dieser Erstausbauphase ist kostenfrei. Für den Betrieb des Anschlusses ist selbstverständlich der Abschluss eines kostenpflichtigen Glasfasertarifs erforderlich, der im Regelfall als Gesamtpaket die Telefonie, die Internetnutzung und auch die Möglichkeit zum TV-Empfang über das Internet beinhaltet. Näheres hierzu muss bei den entsprechenden Telekommunikationsanbietern erfragt werden. Sofern kein eigener, glasfasertauglicher Router zur Verfügung steht, kommen ggfls. Kosten für einen solchen (der entweder selbst angeschafft oder über den betreffenden Telekommunikationsanbieter erworben oder gemietet werden kann) noch hinzu.
Bei einer späteren Beantragung / Verlegung eines Glasfaserhausanschlusses nach Abschluss der Erstausbauphase fallen Kosten für Grabungs- und Anschlussarbeiten an, die nach Aussage der Glasfaser plus voraussichtlich mehrere hundert Euro betragen werden.
Anschluss fremdgenutzter Objekte (Mietobjekte) …
Sofern Mietobjekte an das Glasfasernetz angeschlossen werden sollen stehen dem Eigentümer des Objektes folgende Kontakte für zur Verfügung:
¨ Service-Hotline Glasfaser Plus: 0800 - 330 20 90
¨ Service-Hotline Deutschen Telekom: 0800 - 22 66 100
Sofern ein Mieter selbst einen Glasfaser-Anschluss buchen möchte ist hierfür die Zustimmung des Gebäudeeigentümers erforderlich. Nähere Auskunft hierzu, insbesondere zu dem entsprechenden Vorgehen, ist unter den vorstehend angegebenen Kontakten zu erhalten.
Informationen sowie Antworten auf im Zusammenhang mit der Glasfasererschließung durch die „Glasfaser plus“ bestehenden Fragen können auf der Homepage der Glasfaser plus unter folgendem Link abgerufen werden:
https://glasfaserplus.de/faq/
Weitere Informationen zum Sachstand „Dorfwärme Blankenrath“ sowie zum Sachstand „Glasfaserausbau Blankenrath“ werden zu gegebener Zeit an gleicher Stelle bekanntgemacht werden.