| Gremium: | Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) |
| Sitzung am: | 21.02.2024 |
| Sitzungsraum: | Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Zell (Mosel) |
| Anwesend: | Bürgermeister Jürgen Hoffmann als Vorsitzender, |
| Frank Koch, Karlheinz Weis, Jürgen Adler, Karl Otto Gippert, Egon Thomas, Michael Olbermann, Jens Münster, Christian Simon, Wilhelm Schumacher, Wilhelm Müller-Schulte, Özgür Akin, Jochen Hansen, Claudia Jakobs, Lothar Schneider, Matthias Müller, Dr. Christoph Regh, Carsten Donauer, Sylvia Halbleib, Andreas Manderscheid, Heinz-Willi Nickels, Therese Juhre, Sebastian Adler, Erich Menten |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
2. Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Anfragen vor.
3. Dorfwärmeprojekt Blankenrath;
Abschluss eines aktualisierten Nahwärmeliefervertrages für den Anschluss
- der Schule Blankenrath und
- des Feuerwehrgerätehauses Blankenrath
an das geplante Nahwärmenetz
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss des aktualisierten Nahwärmeliefervertrages vom Januar 2024 sowohl für die
- Schule Blankenrath als auch das
- Feuerwehrgerätehaus Blankenrath
mit den Kreiswerken Cochem-Zell - Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung - zu
4. Änderung der Hauptsatzung;
a) Änderung der Regelungen über die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige
b) Übertragung von Aufgaben des Rates auf den Bürgermeister
Der Hauptausschuss beschließt die Änderung der Hauptsatzung zu § 10 entsprechend dem vorgelegten Entwurf.
5. Auftragsvergabe zum Umbau der Sirenen Sosberg sowie Forst auf Bevölkerungswarnung und Anschaffung einer mobilen Warnsirene – Dringlichkeit –
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Firmen Safus und Hörmann zu.
6. Jahresabschluss des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. Der Jahresabschluss des Abwasserwerks der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zum 31.12.2022, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht, sowie der von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk werden zur Kenntnis genommen.
2. Gemäß § 3 Abs. 4 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) beschließt der Verbandsgemeinderat,
2.1. die Bilanz zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 46.090.100,36 EUR und
2.2. die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 mit einem Jahresgewinn von 86.455,27 EUR
festzustellen sowie
den Jahresgewinn in Höhe von 86.455,27 EUR auf neue Rechnung vorzutragen (§ 11 Abs. 7 EigAnVO).
7. Aufstellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Wirtschaftsjahr 2024
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festzustellen:
a) im Erfolgsplan
die Erträge mit — 4.733.000 EUR
die Aufwendungen mit — 4.733.000 EUR
b) im Vermögensplan
die Einnahmen mit — 8.272.500 EUR
die Ausgaben mit — 8.272.500 EUR
2. in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2023
a) die Kreditaufnahmen für Investitionen für das
Abwasserwerk auf — 2.311.600 EUR
b) den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
für das Abwasserwerk auf — 2.000.000 EUR
c) die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen
für das Abwasserwerk auf — 3.500.000 EUR
festzusetzen sowie
d) das Verhältnis der Erhebung des wiederkehrenden Beitrags für Schmutzwasser zu Schmutzwassergebühren wie folgt auszuweisen (§ 13 Abs. 3 Satz 2 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung):
1. Schmutzwassergebühren einschl. Sondereinleiterund Zusatzgebühren für Weinhandel: — 2.215.000 EUR = 67,67 v.H.
2. Wiederkehrender Beitrag
für Schmutzwasser: — 1.058.000 EUR = 32,33 v.H.
und
3. der Stellenübersicht und dem Investitionsprogramm des Eigenbetriebes zuzustimmen.
8. Haushaltswirtschaft 2023;
Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2024
Der Verbandsgemeinderat stimmt - nach Empfehlung des Hauptausschusses vom 31.01.2024 - der Übertragung von Ermächtigungen (nachstehende Übersicht) aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu. Er ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten.Die Übertragung steht unter dem Vorbehalt, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2023 bei den in der Anlage genannten Buchungsstellen Mittel verfügbar sind und diese nicht zur Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2023 beansprucht werden
9. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2024
Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt der Verbandsgemeinderat, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2 0 2 4 zu erlassen.(Hinweis: Die Haushaltssatzung wird mit gesonderter Bekanntmachung veröffentlicht).
10. Mitteilungen und Anfragen