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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Aus den Gemeinden
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Vollzug der Wassergesetze

Unterhaltungsarbeiten am Alfbach (Gewässer II. Ordnung) in der Ortsgemeinde Alf

Im Rahmen der Unterhaltungspflicht des Landes Rheinland-Pfalz am Alfbach ist vorgesehen, in den kommenden Wochen die Räumung des Geröllrückhaltebeckens Alfbach in der Ortsgemeinde Alf durchzuführen. Die Maßnahme dient der Freihaltung des Gewässerprofils des Alfbaches und somit dem Hochwasserschutz für die Ortslage Alf.

Die Arbeiten werden unter Aufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, von Bauunternehmen durchgeführt. Bei der Maßnahme im Bereich des Schwimmbades in Alf kann es dabei zu vorübergehenden Gewässertrübungen kommen. Umfang und Pflichten der Gewässerunterhaltung ergeben sich aus § 34 ff Landeswassergesetz.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz