Einleitung des Fortschreibungsverfahrens für die Darstellung von Sonderbauflächen Photovoltaik;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan einschließlich der hierzu ergangenen 1. bis 8. Änderung. Derzeit befindet sich die 9. Änderung (Anpassung des FNP an zwischenzeitlich aufgestellte oder geänderte Bebauungspläne, Abrundungs- oder Ergänzungssatzungen und im geringen Umfang mittelfristige Planungsabsichten verschiedener Ortsgemeinden) in der Vorbereitung für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB; für das Verfahren der 12. Änderung (Regenerative Energie – Teilbereich Windkraft) hat die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 bereits stattgefunden. Die Verfahren zur 7. und 10. Änderung (Ausweisung von weiteren Flächen für Windenergieanlagen sowie Ausweisung eines Sondergebietes für die Nutzung von regenerativer Energie) wurden beide durch einen jeweiligen Beschluss des Verbandsgemeinderates eingestellt.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) hat in seiner Sitzung am 03.06.2020 die vorgenannte Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Verbandsgemeinderat sieht mit den vorliegenden Planunterlagen die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde für Teilbereiche der Ortsgemeinden Altlay, Altstrimmig, Briedel, Bullay, Grenderich, Haserich, Hesweiler, Liesenich, Mittelstrimmig, Moritzheim, Neef, Panzweiler, Reidenhausen, Schauren, Sosberg, St. Aldegund, Tellig und der Stadt Zell (Mosel) vor.
Gegenstand der Änderungsplanung ist die Neudarstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik im Zusammenhang mit den einzelnen Bebauungsplanaufstellungsverfahren der jeweiligen Gemeinden.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurde zwischenzeitlich die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der benachbarten Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.09.2024 behandelt und im Anschluss das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Es wird nunmehr das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Zu diesem Zweck geben wir Ihnen hiermit bekannt, dass die Planunterlagen (Planentwürfe mit Textfestsetzungen und die Begründung) in der Zeit vom
14. April 2025 bis einschließlich 14. Mai 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 2.02, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich montags bis dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden.
Die Planunterlagen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich im Internet unter folgender Adresse hinterlegt:
www.zell-mosel.de
(Menü -{{gt}} Bürgerservice/Rathaus -{{gt}} Bauen & Wohnen -{{gt}} Bauleitplanung -{{gt}} Verbandsgemeinde Zell (Mosel) -{{gt}} 11. Änderung Flächennutzungsplan
Während des vorgenannten Offenlegungszeitraums können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel), abgegeben werden. Sie sollen elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, übermittelt werden.
Den Planunterlagen ist ein Umweltbericht beigefügt. Der Umweltbericht enthält Informationenüber verschiedene umweltbezogene Arten und nimmt eine Beurteilung der Umweltauswirkungen auf verschiedene Schutzgüter vor:
Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume
Auswirkungen auf Tiere / Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes; Entsiegelung.
Boden/Wasser
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsrechtes, Geologische Situation und Baugrunduntersuchungen, Baugrundbeschreibung, Baugrundklassifizierung und bodenmechanische Kennwerte, Grundwasser.
Luft/Klima
Erhaltung der bestehenden Luftqualität.
Landschaftsbild
Zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, zusätzliche Bodenversiegelungen, Umnutzung von landwirtschaftlichen, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen; zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft; Entsiegelung.
Erholung
Umweltbezogene Auswirkungen auf die Erholung.
Schutz des Menschen
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt.
Kultur- und Sachgüter
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass gem. § 5 UmwRG Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 UmwRG erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, unberücksichtigt bleiben, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.
Der Geltungsbereich der 11. Änderung des FNP kann in den öffentlich ausgelegten Entwurfsunterlagen oder unter der vorgenannten Adresse im Internet eingesehen werden.