Die Gemeinde Blankenrath verfügt im Neubaugebiet „Am Flaumbach“ noch über ein Baugrundstück, welches aktuell wieder zur Vermarktung steht. Insoweit ergeht hiermit der Aufruf zur Einreichung von Grundstücksbewerbungen zwecks Zuteilung des betreffenden Baugrundstücks.
Es handelt sich dabei um das Baugrundstück Flur 8 Nr. 36/9 mit der Größe von 997 qm. Dieses liegt in der Straße „Im Brühl“ gegenüber der dem Flaumbach zugewandten Wohnbebauung des NBG „Am Flaumbach“.
Das Neubaugebiet wird überwiegend von jungen Familien bewohnt. Der benachbarte, neu angelegte Wasserspielplatz, sowie die Naherholungsflächen, runden das Wohngebiet als „grüne Lunge“ des Dorfes ab.
Eine komfortable Internetanbindung der Wohngrundstücke ist durch das vom Netzbetreiber verlegte Glasfaserkabel gewährleistet.
Kaufinteressenten können nun im Rahmen dieses Aufrufes ihre Bewerbung unter Verwendung des von der Gemeinde Blankenrath herausgegebenen Bewerbungsbogens bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Auf die Vergaberichtlinien der Ortsgemeinde Blankenrath wird hingewiesen.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich nach den geltenden Vergaberichtlinien grds. jedermann um die Zuteilung des Baugrundstücks mittels des entsprechenden Bewerbungsbogens bewerben kann. Nur im Falle einer bestehenden Konkurrenzsituation zwischen einheimischen und auswärtigen Interessenten entscheidet sich die Zuteilung des Baugrundstücks nach dem von der Gemeinde aufgestellten Punktesystem, was bei entsprechender Punktebewertung gegebenenfalls dazu führen kann, dass die Grundstücksvergabe an einen einheimischen Bewerber erfolgt.
Den Bewerbungsbogen, eine Übersichtskarte des Baugrundstücks sowie eine Ausfertigung der Vergaberichtlinien nebst Zusammenfassung der vom Gemeinderat beschlossenen Kaufvertragsbedingungen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können über die Internetpräsenz der Gemeinde Blankenrath
https://www.blankenrath.de/NBG_Am_Flaumbach
abgerufen werden.
Um im Rahmen dieses Bewerberaufrufes berücksichtigt werden zu können müssen entsprechende Bewerbungen
bis zum 16.05.2025
(vorläufiger Abgabeschluss)
durch persönliche Abgabe des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens bei der Gemeindeverwaltung Blankenrath eingegangen sein.
Etwaige bereits vor diesem Aufruf eingegangene Bewerbungen auf das Grundstück sind entsprechend den vorgenannten Richtlinien neu zu stellen!