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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 16/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll

Gremium:

Sitzung am:

Sitzungsraum:

Anwesend:

Entschuldigt:

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung

2. Gemeindewald;

Anschaffung von Fahrzeugen für den Einsatz der Forstwirte im Gemeindewald

Der Gemeinderat beschließt, den Kauf eines Fahrzeuges für den Einsatz der Forstwirte im Gemeindewald. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt den Kauf zu tätigen. Rechnungsempfänger ist die je Revier flächengrößte Gemeinde. Die Aufteilung der Kosten erfolgt entsprechend der reduzierten Holzbodenfläche.

Des Weiteren ermächtigt der Gemeinderat den Vorsitzenden eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenverteilung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

3. Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2025 und 2026

Der Gemeinderat hat nach eingehender Beratung beschlossen:

1)

Dem von der Forstverwaltung vorgelegten Forstwirtschaftsplan für die Forstwirtschaftsjahre 2025 und 2026 wird zugestimmt.

2)

Für die Jahre 2025 und 2026 werden jeweils festgesetzt:

a) das Einschlagsoll in der Gesamtnutzung auf je 1.315 Festmeter,

b) die Ausgaben für Holzernte und übrige Betriebsarbeiten auf je 77.150,00 EUR.

Außerdem werden im investiven Bereich des Haushaltsjahres 2025 anteilige Mittel (entsprechend der Holzbodenfläche) für die Anschaffung eines Fahrzeuges für die Forstwirte in Höhe von 5.400,00 EUR veranschlagt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

4. Ratsinformationssystem;

Teilnahme am digitalen Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) sowie Beschaffung von Endgeräten für die digitale Gremienarbeit

Hinsichtlich der Nutzung der hierzu erforderlichen Endgeräte beschließt der Ortsgemeinderat,

a)

dass im Falle einer Nutzung von privaten Endgeräten eine jährliche Entschädigungszahlung in Höhe von 40,00 EUR dem Ratsmitglied gezahlt wird. Ausgenommen ist dabei die Situation, dass bereits ein Endgerät durch ein alternatives Gremium bereitgestellt wurde (z.B. Verbandsgemeinderat, Kreistag o.ä.) und dieses auch für die Tätigkeit im Gemeinderat freigegeben ist.

b)

dass in allen übrigen Fällen eine kostenfreie Bereitstellung von Endgeräten durch die Ortsgemeinde Grenderich erfolgt. Eine Konfiguration der Geräte durch die Verbandsgemeinde ist damit nicht verbunden und ist selbst vorzunehmen. Nach Ende der jeweiligen Amtszeit des Ratsmitglieds ist das Endgerät wieder an die Ortsgemeinde zurückzugeben.

c)

den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, im Nachgang zu einer Bedarfsanfrage bei den Ratsmitgliedern, die Beschaffungsmaßnahme der Endgeräte durch die Verbandsgemeindeverwaltung über den Rahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz zu tätigen, sodass etwaige Lieferverzögerungen abgewendet werden können.

d)

den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den für den Einsatz der digitalen Endgeräte im Sitzungsdienst erforderlichen Internetanschluss im Bürgerhaus sowie ggfls. weitere technische Voraussetzungen hierzu im Benehmen mit der Verwaltung zu beauftragen bzw. zu beschaffen.

e)

den im Zusammenhang mit den Punkten c) und d) zu tätigenden Beschaffungsmaßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben in erforderlicher Höhe zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

5. Straßen- und Wegesatzung

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die vorliegende Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen zu erlassen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

6. Mitteilungen und Anfragen

Grenderich, den 07.04.2025
Wolfgang Wallrath, Ortsbürgermeister