Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zum 31.12.2023
| Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 beschlossen, | |||
| 1. | den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zum 31.12.2023 wie folgt festzustellen: | ||
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| a) | die Bilanz zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von | 49.885.275,50 EUR |
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| b) | die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Jahresgewinn von | 95.972,83 EUR |
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| sowie | ||
| 2. | den Jahresgewinn in Höhe von 95.972,83 EUR auf neue Rechnung vorzutragen (§ 11 Abs. 7 EigAnVO). | ||
Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der Bestätigungsbericht des Abschlussprüfers liegen gemäß § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zu § 27 Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.04.-02.05.2025 (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 08.00-12.00 Uhr) in Zimmer 2.07 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69 öffentlich aus.