| Gremium: | Kindergarten-Zweckverband Blankenrath |
| Sitzung am: | 13.03.2025 |
| Sitzungsraum: | Bürgerhaus der Ortsgemeinde Blankenrath in Blankenrath |
| Anwesend: | Bürgermeister Jürgen Hoffmann als Vorsitzender, |
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| Markus Wolf, Winfried Theisen, Sabine Liesegang-Zirwes, Michael Reis, Achim Stephani, Rudolf Wolfs, Christian Klemm, Jochen Hansen |
| Entschuldigt: | Patrick Henrici, Wolfgang Wallrath |
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen |
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Blankenrath beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendungen für die laufenden Ausgaben und Anschaffungen der Kita "Pusteblume" sowie der Kita "Kleine Strolche".
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
3. | Erweiterung der Kita Pusteblume; |
Künftige Wärmeversorgung des Gesamtgebäudes nach Scheitern der Nahwärmeversorgung in Blankenrath
Die Verbandsversammlung spricht sich - vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Klärung der thermischen Trennung - im Grundsatz für die Weiterverfolgung bzw. Umsetzung der Variante 2 aus.
Bei positiver Wirtschaftlichkeitsberechnung und Klärung der thermischen Trennung wird der Verbandsvorsteher ermächtigt, die Ausschreibung der Arbeiten auf den Weg zu bringen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
4. | Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus der Kita Pusteblume; |
Ermächtigung des Verbandsvorstehers zur Auftragsvergabe nach Durchführung des Vergabeverfahrens
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Vergleichsangebote für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus der Kita Pusteblume einzuholen.
Auf der Grundlage der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung spricht sich die Verbandsversammlung für die Installation der größeren 53 KwP-Anlage aus.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
5. | Elternbeiträge für das Mittagessen in den beiden Kitas Kleine Strolche und Pusteblume |
Unter Abwägung aller entscheidungsrelevanter Gründe spricht sich die Verbandsversammlung dafür aus, dem Antrag nicht stattzugeben und die erhöhten Elternbeiträge nach der letzten Anpassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung von 4,40 EUR wie bisher ab dem neuen Kita-Jahr 2025/26 umzulegen.
Sie behält sich aber vor in einer der kommenden Sitzungen näher darüber zu befinden, die gleitende Erhöhung nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zukünftig ggf. dennoch auszusetzen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
6. | Jahresabschluss des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2021; |
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
| b) | Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers |
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
| 1. Ergebnisrechnung | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | = | 187.352,27 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | = | 187.352,27 € |
| Jahresergebnis | = | 0,00 € |
Da der Kindergarten-Zweckverband Blankenrath über die Verbandsumlage der verbandsangehörigen Gemeinden bedarfsgerecht finanziert wird, ist die Ergebnisrechnung grundsätzlich ausgeglichen. Er erwirtschaftet weder einen Überschuss noch einen Fehlbetrag.
| 2. Feststellungen zur Finanzrechnung | ||
| Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen | = | 229.126,44 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen | = | 234.387,72 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | -5.261,28 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen | = | 0,00 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 47.456,38 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 212.217,73 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | -164.761,35 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 170.022,63 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 0,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 170.022,63 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | = | 446.605,45 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | = | 446.605,45 € |
Die Finanzrechnung weist im Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen einen Fehlbetrag von -5.261,28 € aus, der sich aus der zeitlichen Verschiebung der tatsächlichen Ein- und Auszahlungen ergibt.
Der Fehlbetrag im investiven Teil des Finanzhaushalts ergibt sich aus der jährlich zeitversetzten Endabrechnung der Baukostenumlage.
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2021 wie folgt dar:
| I. Aktiva | ||
| Anlagevermögen | = | 1.826.461,97 € |
| Umlaufvermögen | = | 232.769,92 € |
| Bilanzsumme Aktiva | = | 2.059.231,89 € |
| II. Passiva | ||
| Eigenkapital | = | 0,00 € |
| Sonderposten | = | 1.826.461,99 € |
| Verbindlichkeiten | = | 232.769,90 € |
| Bilanzsumme Passiva | = | 2.059.231,89 € |
Die Bilanzsumme liegt um 261.253,46 € höher im Vergleich zur Schlussbilanz 2020.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.
Zu a)
Die Verbandsversammlung beschließt:
| - | den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen und |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher – soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat – Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu erlassen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 495.100 EUR | 474.300 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 495.100 EUR | 474.300 EUR |
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| das Jahresergebnis auf | 0 EUR | 0 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt 2025 2026 | ||
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 405.150 EUR | 386.350 EUR |
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| die ordentlichen Auszahlungen auf | 405.150 EUR | 386.350 EUR |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 320.650 EUR | 8.400 EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 320.650 EUR | 8.400 EUR |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 725.800 EUR | 394.750 EUR |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 725.800 EUR | 394.750 EUR |
| 3. | Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | ||
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| 2025: | 0 EUR |
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| 2026: | 0 EUR |
| 4. | Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse | ||
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| 2025: | 345.000 EUR |
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| 2026: | 345.000 EUR |
| 5. Festsetzung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen | |||
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| 2025: | 0 EUR |
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| 2026: | 0 EUR |
| 6. | Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 373.050 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 auf 353.550 EUR festgesetzt. Sie wird nach den gültigen Regelungen der Verbandsordnung auf die Verbandsmitglieder umgelegt. | ||
| 7. | Die Baukostenumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 206.650 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 auf 8.400 EUR festgesetzt. Sie wird nach den gültigen Regelungen der Verbandsordnung auf die Verbandsmitglieder umgelegt. | ||
| 8. | Festsetzung der Wertgrenze für Investitionen — 1.000 EUR | ||
| 9. | Die Bilanz des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath weist kein Eigenkapital aus. | ||
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. | Mitteilungen und Anfragen |
Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2021
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 13.03.2025 gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellv. Verbandsvorsteher, soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat, Entlastung erteilt.
Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht; er ist in diesem Mitteilungsblatt unter dem Punkt 6 des Berichts über die Sitzung der Verbandsversammlung Kindergarten-Zweckverband Blankenrath am 13.03.2025 abgedruckt.
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.03, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.