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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 16/2025
Zweckverbandsnachrichten
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Kurzprotokoll

Gremium:

Kindergarten-Zweckverband Blankenrath

Sitzung am:

13.03.2025

Sitzungsraum:

Bürgerhaus der Ortsgemeinde Blankenrath in Blankenrath

Anwesend:

Bürgermeister Jürgen Hoffmann als Vorsitzender,

Markus Wolf, Winfried Theisen, Sabine Liesegang-Zirwes, Michael Reis, Achim Stephani, Rudolf Wolfs, Christian Klemm, Jochen Hansen

Entschuldigt:

Patrick Henrici, Wolfgang Wallrath

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Blankenrath beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendungen für die laufenden Ausgaben und Anschaffungen der Kita "Pusteblume" sowie der Kita "Kleine Strolche".

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

3.

Erweiterung der Kita Pusteblume;

Künftige Wärmeversorgung des Gesamtgebäudes nach Scheitern der Nahwärmeversorgung in Blankenrath

Die Verbandsversammlung spricht sich - vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Klärung der thermischen Trennung - im Grundsatz für die Weiterverfolgung bzw. Umsetzung der Variante 2 aus.

Bei positiver Wirtschaftlichkeitsberechnung und Klärung der thermischen Trennung wird der Verbandsvorsteher ermächtigt, die Ausschreibung der Arbeiten auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

4.

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus der Kita Pusteblume;

Ermächtigung des Verbandsvorstehers zur Auftragsvergabe nach Durchführung des Vergabeverfahrens

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Vergleichsangebote für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus der Kita Pusteblume einzuholen.

Auf der Grundlage der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung spricht sich die Verbandsversammlung für die Installation der größeren 53 KwP-Anlage aus.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

5.

Elternbeiträge für das Mittagessen in den beiden Kitas Kleine Strolche und Pusteblume

Unter Abwägung aller entscheidungsrelevanter Gründe spricht sich die Verbandsversammlung dafür aus, dem Antrag nicht stattzugeben und die erhöhten Elternbeiträge nach der letzten Anpassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung von 4,40 EUR wie bisher ab dem neuen Kita-Jahr 2025/26 umzulegen.

Sie behält sich aber vor in einer der kommenden Sitzungen näher darüber zu befinden, die gleitende Erhöhung nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zukünftig ggf. dennoch auszusetzen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

6.

Jahresabschluss des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2021;

a)

Feststellung des Jahresabschlusses

b)

Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge

=

187.352,27 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen

=

187.352,27 €

Jahresergebnis

=

0,00 €

Da der Kindergarten-Zweckverband Blankenrath über die Verbandsumlage der verbandsangehörigen Gemeinden bedarfsgerecht finanziert wird, ist die Ergebnisrechnung grundsätzlich ausgeglichen. Er erwirtschaftet weder einen Überschuss noch einen Fehlbetrag.

2. Feststellungen zur Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen

=

229.126,44 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

=

234.387,72 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

=

-5.261,28

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

=

0,00 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

=

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

=

0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

=

47.456,38 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

=

212.217,73 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

=

-164.761,35 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

170.022,63 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

170.022,63 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen

=

446.605,45 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

=

446.605,45 €

Die Finanzrechnung weist im Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen einen Fehlbetrag von -5.261,28 € aus, der sich aus der zeitlichen Verschiebung der tatsächlichen Ein- und Auszahlungen ergibt.

Der Fehlbetrag im investiven Teil des Finanzhaushalts ergibt sich aus der jährlich zeitversetzten Endabrechnung der Baukostenumlage.

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2021 wie folgt dar:

I. Aktiva

Anlagevermögen

=

1.826.461,97 €

Umlaufvermögen

=

232.769,92 €

Bilanzsumme Aktiva

=

2.059.231,89 €

II. Passiva

Eigenkapital

=

0,00 €

Sonderposten

=

1.826.461,99 €

Verbindlichkeiten

=

232.769,90 €

Bilanzsumme Passiva

=

2.059.231,89 €

Die Bilanzsumme liegt um 261.253,46 € höher im Vergleich zur Schlussbilanz 2020.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.

Zu a)

Die Verbandsversammlung beschließt:

-

den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen und

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher – soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat – Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu erlassen:

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

495.100 EUR

474.300 EUR

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

495.100 EUR

474.300 EUR

das Jahresergebnis auf

0 EUR

0 EUR

2.

im Finanzhaushalt 2025 2026

die ordentlichen Einzahlungen auf

405.150 EUR

386.350 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf

405.150 EUR

386.350 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

320.650 EUR

8.400 EUR

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

320.650 EUR

8.400 EUR

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf

725.800 EUR

394.750 EUR

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf

725.800 EUR

394.750 EUR

3.

Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2025:

0 EUR

2026:

0 EUR

4.

Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

2025:

345.000 EUR

2026:

345.000 EUR

5. Festsetzung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen

2025:

0 EUR

2026:

0 EUR

6.

Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 373.050 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 auf 353.550 EUR festgesetzt. Sie wird nach den gültigen Regelungen der Verbandsordnung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

7.

Die Baukostenumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 206.650 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 auf 8.400 EUR festgesetzt. Sie wird nach den gültigen Regelungen der Verbandsordnung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

8.

Festsetzung der Wertgrenze für Investitionen  —  1.000 EUR

9.

Die Bilanz des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath weist kein Eigenkapital aus.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8.

Mitteilungen und Anfragen

Zell (Mosel), 10.04.2025
Jürgen Hoffmann, Verbandsvorsteher

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2021

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 13.03.2025 gefasst.

In der gleichen Sitzung wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellv. Verbandsvorsteher, soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat, Entlastung erteilt.

Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht; er ist in diesem Mitteilungsblatt unter dem Punkt 6 des Berichts über die Sitzung der Verbandsversammlung Kindergarten-Zweckverband Blankenrath am 13.03.2025 abgedruckt.

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.03, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zell (Mosel), den 10.04.2025
Jürgen Hoffmann
Verbandsvorsteher