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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 16/2025
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung

gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

für Frau Christiane Maria Koster

Für Frau Christiane Maria Koster, zuletzt wohnhaft Hauptstraße 15, 56858 Grenderich liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) ein Schriftstück vom 10.04.2025 mit dem Aktenzeichen KT21614967TK / A26552 zur Abholung bereit.

Die Zustellung des Schriftstückes erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da sie auf andere Weise nicht möglich ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt mittels Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) unter „Amtliche Bekanntmachungen“.

Die Schriftstücke können vom Pflichtigen selbst oder von einem Bevollmächtigen unter Vorlage einer amtlich beglaubigten Vollmacht während den üblichen Sprechzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 1.01 eingesehen und in Empfang genommen werden.

Das Schriftstück gilt gemäß §10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Zell (Mosel), den 16.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann