Die Grundstückseigentümer an Flurstücken des Jagdbezirks Sosberg werden gebeten innerhalb der 4 Wochenfrist bis zum 24.05.2020 den Auskehrungsantrag an die Jagdgenossenschaft zustellen und beim Kassenwart Herrn Josef Lang abzugeben.
Ferner wird gebeten,den Eigentümerwechsel von bejagdbaren Flurstücken dem Kassenverwalter mitzuteilen, damit das Jagdkataster berichtigt werden kann.