Auf dem Friedhof in Blankenrath ist die Ruhefrist folgender Grabfelder abgelaufen:
Die vorgenannten Grabfelder werden hiermit zur Abräumung aufgerufen.
Gemäß § 24 der Friedhofssatzung des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath vom 29.04.2010 sind nach Ablauf der Ruhefrist die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten, beginnend mit der öffentlichen Bekanntmachung des Ablaufs der Ruhefrist, durch die Angehörigen / Verpflichteten zu entfernen.
Kommt ein Verpflichteter diesem Aufruf nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die betreffende Grabstätte abräumen zu lassen. In diesem Fall hat der Verpflichtete die angefallenen Kosten zu tragen, die ihm zur Erstattung an den Friedhof-Zweckverband in Rechnung gestellt werden.
Alle Verpflichteten der von diesem Aufruf betroffenen Grabstätten werden daher ersucht, die jeweiligen Grabstätten abzuräumen und die Grabmale nebst Grabeinfassungen (soweit vorhanden) bis spätestens zum 31.07.2024 zu entfernen.