Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung mit dem I. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes mit Anlagen der Ortsgemeinde Hesweiler für das Haushaltsjahr 2024 liegt ab 29.04.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 1.05, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der I. Nachtragshaushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung, des I. Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, einzureichen.
Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hesweiler für das Haushaltsjahr 2024 nebst Entwurf des I. Nachtragshaushaltsplans und seiner Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Die Beschlussfassung erfolgt nach Ablauf der Auslegungsfrist.