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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 17/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll

Gremium:

Gemeinderat der Ortsgemeinde Panzweiler

Sitzung am:

07.04.2025

Sitzungsraum:

Bürgerhaus der Ortsgemeinde Panzweiler in Panzweiler

Anwesend:

Winfried Theisen als Vorsitzender,

Michael Olbermann, Marco Zimmer, Daniel Ahlert, Christian Hoffmann, Tanja Sabel

Entschuldigt:

Rainhard Briel

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Panzweiler für das Haushaltsjahr 2021;

a)

Feststellung des Jahresabschlusses

b)

Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Panzweiler für das Haushaltsjahr 2021 erstellt.

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1.

Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge

=

411.102,17 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen

=

344.958,04 €

Jahresergebnis

=

66.144,13 €

Ein Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen. Im Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres ist eine Verrechnung mit der Kapitalrücklage vorzunehmen (§ 18 Abs. 3 GemHVO).

Die Ergebnisrechnung 2021 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 66.144,13 € aus. Die Ergebnisrechnung ist somit ausgeglichen (§ 18 Abs. 2 Nr.1 GemHVO).

2.

Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen

=

377.369,20 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

=

287.346,09 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

=

90.023,11 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

=

0,00 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

=

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

=

0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

=

50,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

=

7.876,86 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

=

-7.826,86 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

0,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

82.196,25 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

=

-82.196,25 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen

=

377.419,20 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

=

377.419,20 €

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 90.023,11 €. Tilgungsleistungen sind hieraus nicht zu erbringen. Die Finanzrechnung ist daher ausgeglichen.

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2021 wie folgt dar:

I. Aktiva

Anlagevermögen

=

2.208.980,93 €

Umlaufvermögen

=

258.620,93 €

Rechnungsabgrenzungsposten

=

536,71 €

Bilanzsumme Aktiva

=

2.495.138,57 €

II. Passiva

Eigenkapital

=

2.043,552,16 €

[darin enthalten: Jahresüberschuss 2021

=

66.144,13 €]

Sonderposten

=

378.747,77 €

Rückstellungen

=

35.823,65 €

Verbindlichkeiten

=

35.749,93 €

Rechnungsabgrenzungsposten

=

1.265,06 €

Bilanzsumme Passiva

=

2.495.138,57 €

Das Eigenkapital liegt um 66.144,13 € und die Bilanzsumme um 50.744,14 € höher im Vergleich zur Schlussbilanz 2020.

Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben.

Zu a)

Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Marco Zimmer, das an der Aus-führung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat,

-

das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,

-

den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen und

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Marco Zimmer, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

3.

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Panzweiler;

Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage";

a) Beschlussfassung über die im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs 2 und § 4a Abs. 3 BauGB

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zu a)

Der Gemeinderat Panzweiler würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:

1.

Schreiben/Fax/Mail der

a.

Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, 11.03.2025

Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf

2.

Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 17.02.2025

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Zu b):

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Panzweiler beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse - den Bebauungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage" gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Der Satzungsbeschluss vom 01.08.2023 wird damit aufgehoben bzw. ersetzt. Die in der Sitzung vom 01.08.2023 gefassten Abwägungsbeschlüsse bleiben hiervon jedoch unberührt und gelten weiterhin.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

4.

Beratung und Beschlussfassung (Grundsatzbeschluss) zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung.

Abschluss einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (Regelung Kostenbeteiligung der teilnehmenden Ortsgemeinden) sowie die Auflage eines Förderprogramms

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat spricht sich im Grundsatz für die erstellte Förderrichtlinie vom 20.02.2025 sowie die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung aus. Dabei wird vom Gemeinderat die Variante einer Betragsmäßigen Förderung von 50.000,00 EUR je Förderfall favorisiert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

5.

Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

6.

Beteiligung der Ortsgemeinden an Erträgen bestehender Windkraft-, oder Freiflächenanlagen (PV)

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung stimmt der Gemeinderat dem Abschluss des vorliegenden Vertragsentwurf zu.

Der Vorsitzende wird ermächtigt den Vertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

7.

Grundstücksangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Der Vorsitzende wird beauftragt die erforderlichen Schritte zur Rückübertragung des Grundstücks einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Panzweiler, den 14.04.2025
Winfried Theisen, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Panzweiler für das Haushaltsjahr 2 0 2 1.

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresab-schlusses der Ortsgemeinde Panzweiler für das Haushalts-jahr 2021 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.04.2025 gefasst.

In der gleichen Sitzung wurde dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.

Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht; er ist in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 2 des Berichts über die Sitzung des Gemeinderates Panzweiler am 07.04.2025 abgedruckt.

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, liegen die vorgenannten Jahresabschlüsse mit Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025 bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.03, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Panzweiler, den 14.04.2025
Winfried Theisen
Ortsbürgermeister