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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachungen der VG Zell

12. Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Teilbereich Windkraft – Genehmigungsverfahren gem. § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 den Feststellungsbeschluss zur 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst. Für diese Fortschreibung wurde das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat die Fortschreibung mit Schreiben vom 01.04.2026, Az.: BLP-Z 0713/2024, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Genehmigung der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) wird hiermit gem. § 6 Absatz 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf drei Flächen am östlichen Rand des Gebietes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel). Die Flächen liegen südlich von Haserich, östlich von Panzweiler und nördlich von Peterswald-Löffelscheid. Der genaue Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die 12. Fortschreibung mit der Planzeichnung und der Begründung inkl. Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung werden bei der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 2.02, während der allgemeinen Dienststunden (montags – freitags von 08:00 – 12:00 Uhr und montags – donnerstags zusätzlich von 14:00 – 16:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Es wird auf Verlangen Auskunft über den Inhalt des Flächennutzungsplans erteilt.

Zell (Mosel), den 15.04.2026
(Jürgen Hoffmann, Bürgermeister)

Lageplan