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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 18/2023
Aus den Gemeinden
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... aus dem Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

auf Initiative der Stadt Zell (Mosel) hat der Landkreis Cochem-Zell mit den Kreiswerken das Thema „Nahwärme für den Barl“ nach der Absage nochmals aufgegriffen.

Wie Sie wissen, erheben wir in gemeinsamer Arbeit mit den Kreiswerken den heutigen Stand des Interesses bzgl. Bau einer Nahwärmeversorgung für die Wohngebiete Barl I und II und ggfls. die nördlich angrenzenden Grundstücke.

Durch die mittlerweile lebhafte Diskussion über das Verbot von Öl- und Gasheizungen besteht bei vielen sicherlich Bedarf auf Information, wie es in Zukunft mit seiner Heizungsart aussehen kann oder soll. Heizungstausch? Handeln oder warten?

Der Landkreis Cochem-Zell hat mit den Kreiswerken hierzu eine Information zusammengestellt, die ich Ihnen gerne übermittele:

„Nahwärmekunden wird längere Übergangsfrist eingeräumt

Wann muss die Heizung wirklich ersetzt werden?

Die aktuellen Berichterstattungen zum geplanten Aus für Öl- und Gasheizungen werfen in den Gemeinden, in denen Dorfwärmenetze entstehen sollen, viele Fragen auf.

Soviel vorweg: Es soll eine verlängerte Übergangsfrist (bis zu 10 Jahre) für Anschlussnehmer der zukünftigen Nahwärmenetze geben!

Die Bundesregierung hat sich auf ein Verbot für Öl- und Gasheizungen ab 2024 geeinigt, das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Zu beachten ist, dass es sich nur um einen Gesetzesentwurf handelt und es im Rahmen der Beschlussfassung durch den Bundestag noch zu Änderungen kommen kann! Wenn das Gesetz, wie geplant, verabschiedet wird bedeutet das aber nicht, dass funktionierende Heizungen ausgebaut werden müssen.

Die Einigung sieht vor, dass der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen ab 2024 verboten wird. Stattdessen sollen neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wie geplant, soll es Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen geben.

Falls der jetzige Entwurf in Kraft tritt, gilt generell:

Kein Eigenheimbesitzer oder Vermieter muss seine funktionierende Heizung ausbauen.

Wenn die Öl- oder Gasheizung noch ordnungsgemäß läuft, kann sie weiterhin betrieben werden.

Auch Reparaturen sind möglich. Ist die Heizung also nur defekt und kann repariert werden, darf sie weiterhin laufen.

Allerdings: Sobald eine Heizung 30 Jahre in Betrieb ist, sind viele Immobilienbesitzer zur Modernisierung verpflichtet. Ausnahmen sollen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und für selbstnutzende Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen, gelten.

Ferner soll es laut der Vorlage eine allgemeine Härtefallregelung geben. Sie soll greifen, wenn der Einbau einer Heizung, welche die Erneuerbaren-Vorgaben erfüllt, aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist.

Die 65-Prozent-Vorgabe soll auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind und eine neue Heizung einbauen lassen, gelten. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, soll das neue Recht greifen - mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Eine wichtige Übergangsfrist und Ausnahme geht aus einem aktuellen Pressetext des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hervor:

„Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden - so genannte Heizungshavarie - greifen Übergangsfristen (3 Jahre; bei Gasetagen bis zu 13 Jahre). Vorübergehend kann eine (ggf. gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.

Es besteht somit aktuell kein Handlungsdruck, eine kurzfristige Entscheidung zu treffen. Vielmehr sollte jeder Hauseigentümer im Bereich der geplanten Nahwärmenetze zunächst abwarten, bis er ein konkretes Angebot für seinen Nahwärmeanschluss erhält und feststeht, ob das Projekt insgesamt umgesetzt werden kann.“ (Soweit die Mitteilung der Kreiswerke Cochem-Zell.)

Bis zum ersten Abgabetermin waren so viele Interessenbekundungen bei uns und den Kreiswerken eingegangen, dass nur noch ca. 20 Interessenten fehlten, um das nahe Ziel des Aufbaues eines Nahwärmenetzes auf dem Barl zu erreichen. Deshalb wurde die Frist bis zum 5.5.2023 verlängert. Zwischenzeitlich gestaltet sich durch die Gewinnung von Interessenbekundungen zweier Investoren von Großobjekten die Planung weiter positiv, so dass die erforderliche Anzahl von Abnehmern der Nahwärme voraussichtlich erreicht werden könnte.

Interessenten für einen Anschluss bitte ich, sich umgehend bei uns oder den Kreiswerken zu melden. Tel. Stadt Zell: 9696-0, Kreiswerke: 02671 61-680 oder Email an: info@zellmosel.de.

Bis zur entscheidenden Sitzung des Werksausschusses am 23.05.2023 arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreiswerke die Interessenbekundungen auf. Dann werden wir wissen, ob die Anzahl und Abnahmemengen ausreichen, eine Nahwärmeversorgung auf dem Barl zu projektieren.

Nochmals meine Bitte: entscheiden Sie sich für einen umweltfreundlichen, sicheren und in der Preisgestaltung attraktiven Nahwärmeanschluss. Keine Kosten für die Anschaffung, Unterhaltung, Prüfung, Ersatz usw. von eigenen Heizungsbauteilen zur Wärmeerzeugung, nur einmalige Installationskosten und sichere Lieferung von Wärme, zukunftssicher, unabhängig von hohen Stromkosten sowie nicht zuletzt immobilienwertsteigernd.

Stadtwein

Die „Weinkulturnacht“ im Rathaus war wieder ein voller Erfolg. In diesem Jahr kamen mehr Besucher als im Vorjahr. Dies zeigte sich auch am Interesse bei der „Stadtweinprobe“.

Insgesamt hatten 9 Winzer unserer Stadt Proben für die Teilnahme angestellt. Da dies für eine direkte Verprobung im Rahmen der Veranstaltung zu viele waren, haben wir durch die Prüfungskommission der Landwirtschaftskammer nach den Regeln der Prüfkammer unabhängig die Weine verkosten und bewerten lassen. Die vier ersten dieser Prüfung standen den Gästen am Abend der „Weinkulturnacht“ zur Endausscheidung im Angebot.

Alle Verkoster erklärten einmütig, dass es sehr schwer gewesen sei, aus den vier hervorragenden Weinen, den zu finden, welchen sie als „Stadtwein“ kreieren. Alle waren hervorragend.

Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses „...aus dem Rathaus“ sind die Bewertungen noch nicht ausgewertet und wir wissen alle noch nicht, welcher Winzer in diesem Jahr den „Stadtwein“ anbieten darf und welcher Wein seitens der Stadt Zell (Mosel) bei Repräsentationen und Anlässen, z.B. bei der 800-Jahr-Feier im September kredenzt werden wird.

Die Bekanntgabe erfolgt am nächsten Sonntag, den 14.5. um 17.00 Uhr an der Weinlounge. Näheres hierzu im nächsten Mitteilungsblatt.

Weitere Straßenbaumaßnahmen

In Kürze werden neben den Baumaßnahmen im Verlauf der Bundesstraße 53 weitere Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Zell (Mosel) durchgeführt werden müssen.

Baufortschritt in der Barlstraße - Nord

Die Erneuerungsarbeiten in der Barlstraße - Nord gehen zügig voran.

Die Arbeiten werden voraussichtlich am 26.5. beendet und die Straße dem Verkehr wieder freigegeben werden können.

Fahrbahndeckenerneuerung Barlstraße - Süd

Nachdem die Barlstraße- Nord fertig gestellt sein wird, ist es erforderlich, anschließend die Barlstraße - Süd von der Einmündung der Eichenstraße bis in den Kreisel in der Oberfläche zu sanieren. Hierzu wird die Deckschicht abgefräst und mit Bitumen neu hergestellt. Der genaue Zeitpunkt des Beginns dieser Maßnahme und die erforderlichen Einschränkungen in der Verkehrsführung stehen noch nicht abschließend fest.

Barlrandweg

Der Barlrandweg unterhalb des Wohngebietes Barl I wird ab dem Ausbau beim Seniorenheim auf eine Länge von ca. 270 m ausgebaut. Der Ausbau erfolgt mit einer bituminösen Tragdeckschicht mit einem maximalen Anteil an Aufhellungsgestein. Diese Variante wurde gewählt, weil sie auch als Musterfläche für die Ausführung des Uferweges im Bereich des neu gestalteten Moselvorgeländes dienen wird. Der weitere Verlauf des Weges bis zur Straße „Bergwinkel“ wird dann mit einer wassergebundenen Decke ausgebaut.

Durch diesen Ausbau erhalten unsere Senioren die Möglichkeit, auch mit einem Rollator sicher begehbar die „Große Runde Seniorenheim - Bergwinkel - Waldbornstraße - Seniorenheim“ gehen zu können.

Waldweg Barl - Marienburg

Der Waldweg vom Barl zur Marienburg wurde aus Gründen der Waldbewirtschaftung mit grobem Schotter versehen, damit bei der Holzabfuhr keine größeren Schäden entstehen. Der Weg wird hiernach wieder so hergestellt, das er von Fußgängern begangen und von Radfahrern befahren werden kann.

Dies wird nur provisorisch erfolgen, da nach Bewilligung der beantragten Zuwendung, dieser Weg als ausgebauter Radweg Barl - B 53 hergestellt wird.

Die Straßenausbauarbeiten im Zeller Berg und die begonnen Arbeiten auf der Brücke B 53 haben bzw. verursachen erhebliche Einschränkungen und Behinderungen für den Verkehr. Zwar sind wir sind bemüht, überörtliche Verbindungen nicht durch weitere Baumaßnahmen zu belasten. Wir bitten aber um Verständnis, wenn der Bauabschnitt in der Barlstraße-Süd unmittelbar nach der Sanierung der Barlstraße-Nord erfolgt.

Trotz aller verkehrlicher Beeinträchtigungen wünsche ich Ihnen allen einen guten Start in den Mai und eine angenehme Woche.

Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen