Redaktionsschlussvorverlegung im amtlichen Teil wegen Christi Himmelfahrt
Der Feiertag macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Textbeiträge für die 22. KW 2019 müssen der Verbandsgemeindeverwaltung (auch über cms) bereits bis Donnerstag, den 23.05.2019, 16.00 Uhr vorliegen.