Der Feiertag macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Textbeiträge für die 21. KW 2020 müssen der Verbandsgemeindeverwaltung (amtlicher Teil auch über cms) bzw. dem Verlag (nichtamtlicher Teil) bereits bis Donnerstag, den 14.05.2020, 16.00 Uhr vorliegen.