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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Verbandsgemeinde
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Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Gremium:

Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Sitzung am:

29.03.2023

Sitzungsraum:

Zeller Schwarze Katz - Halle in Zell (Mosel)

Anwesend:

Bürgermeister Jürgen Hoffmann

als Vorsitzender

Frank Koch, Karlheinz Weis, Karl Otto Gippert, Bettina Salzmann, Egon Thomas, Michael Olbermann, Jens Münster, Thomas Scheidt, Julia Christina Walter, Christian Simon, Wilhelm Schumacher, Wilhelm Müller-Schulte, Özgür Akin, Claudia Jakobs, Matthias Müller, Dr. Christoph Regh, Carsten Donauer, Sylvia Halbleib, Andreas Manderscheid, Heinz-Willi Nickels, Therese Juhre, Sebastian Adler, Erich Menten

Tagesordnung:

Punkt 3

Aufstellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Verbandsgemeinderat beschließt,

1. den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festzustellen:

a) im Erfolgsplan

die Erträge mit  —  4.695.000 EUR

die Aufwendungen mit  —  4.695.000 EUR

b) im Vermögensplan

die Einnahmen mit  —  7.579.900 EUR

die Ausgaben mit  —  7.579.900 EUR

2. in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2022

a) die Kreditaufnahmen für Investitionen für das

Abwasserwerk auf  —  3.494.700 EUR

b) den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

für das Abwasserwerk auf  —  2.000.000 EUR

c) die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen für

das Abwasserwerk auf  —  4.100.000 EUR

festzusetzen sowie

d)

das Verhältnis der Erhebung des wiederkehrenden Beitrags für Schmutzwasser zu Schmutzwassergebühren wie folgt auszuweisen (§ 13 Abs. 3 Satz 2 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung):

1. Schmutzwassergebühren einschl. Sondereinleiter

und Zusatzgebühren für Weinhandel:  —  2.199.300 EUR = 67,79 v.H.

2. Wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasser:  —  1.045.200 EUR = 32,21 v.H.

und

3. der Stellenübersicht und dem Investitionsprogramm des Eigenbetriebes zuzustimmen.

Punkt 4

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2023

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt der Verbandsgemeinderat, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2 0 2 3 zu erlassen.

(Hinweis: Die Haushaltssatzung wird mit gesonderter Bekanntmachung veröffentlicht).

Punkt 5

Nachwahl in Ausschüsse des Verbandsgemeinderates

a) Ausschuss Jugend, Senioren und Ehrenamt

b) Werkausschuss

c) Schulträgerausschuss

a) Der Verbandsgemeinderat wählt auf Vorschlag des Jugendparlaments Herrn German Lichtenwald als Vertreter des Jugendpalamentes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) in den Ausschuss Jugend, Senioren und Ehrenamt.

b) Der Verbandsgemeinderat wählt auf Vorschlag der FDP-Fraktion Herrn Erich Menten in den Werkausschuss.

c) Der Verbandsgemeinderat wählt auf Vorschlag der FDP-Fraktion Herrn Sebastian Adler in den Schulträgerausschuss. Da Herr Adler bereits stellvertretendes Mitglied im Schulträgerausschuss war, war ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Der Verbandsgemeinderat wählt auf Vorschlag der FDP-Fraktion Frau Kerstin Adler als stellvertretendes Mitglied in den Schulträgerausschuss.

Punkt 7

Neuregelung des EU-Pflanzenschutzrechts;

Verabschiedung einer Resolution des Verbandsgemeinderates Zell

Der Verbandsgemeinderat Zell (Mosel) verabschiedet die nachstehende Resolution.

Resolution

des Verbandsgemeinderates Zell Mosel gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der aktuell vorliegenden Form (Pflanzenschutzverbote in Schutzgebieten).

Begründung:

Landwirtschaft und Weinbau stehen insgesamt vor massiven Herausforderungen.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) setzt sich in diesem Sinne - in Übereinstimmung mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand - für den Erhalt von Artenvielfalt (Biodiversität) ein. Gerade durch die Bewirtschaftung der Kulturlandschaften sind vielfältige Biotope entstanden, die eine wichtige Funktion für den Artenschutz übernehmen.

Die EU-Kommission will aber einen Weg einschlagen, welcher der Verbandsgemeinderat in Ausgestaltung und Folgewirkung ablehnt. Die Reduktionsziele von 50% sollen sowohl auf EU- als auch auf Ebene der 23 Mitgliedstaaten rechtsverbindlich werden. In sog. „empfindlichen Gebieten“, wie städtischem Grün und Schutzgebieten, gemäß Richtlinien 200/60/EG, Natura-2000- Gebieten usw., soll chemischer Pflanzenschutz generell verboten werden.

Die Umsetzung der Verordnung würde eine Abkehr von dem bewährten System des integrierten Pflanzenschutzes bedeuten und in weiten Teilen unseres Landes eine funktionierende und bereits auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft (und Weinbau) unmöglich machen. Dadurch gefährdet der Entwurf sowohl generell den Fortbestand einer Bewirtschaftung auf vielen sensiblen Flächen, als auch die dringend notwendige Ertragssicherheit und Qualitätsorientierung. Beides schadet auch der Ernährungssicherheit.

Besonders kritisch sind die Verbote für die Gebietskulisse der „ökologisch empfindlichen Gebiete“ zu sehen.

Nach einer Auswertung des Bauern- und Winzerverbandes listet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP für den Kreis Cochem-Zell folgende betroffenen Flächen (Angaben in ha) auf:

Cochem-Zell

135

Ackerland

9.266,49

Cochem-Zell

135

Baumschule

6,21

Cochem-Zell

135

Brachland

703,59

Cochem-Zell

135

Gartenland

2,29

Cochem-Zell

135

Grünland

4.240,24

Cochem-Zell

135

Obstbaumplantage

20,64

Cochem-Zell

135

Obstplantage

1,19

Cochem-Zell

135

Obststrauchplantage

1,21

Cochem-Zell

135

Streuobstacker

0,65

Cochem-Zell

135

Streuobstwiese

192,16

Cochem-Zell

135

Weingarten

1.214,70

Ein Totalverbot von Pflanzenschutzmaßnahmen in diesen Gebieten würde sowohl konventionell/integriert als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe massiv beeinträchtigen und ihnen die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Eine Aufgabe der bewirtschafteten Flächen und eine Verbuschung der Landschaft wären zwangsläufige Folge. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild und damit auf den Tourismus als wichtigstem Wirtschaftssektor der Region. All dies fände keine gesamt-gesellschaftliche Akzeptanz.

Es sollte daher dringend eine Überarbeitung der „empfindlichen Gebiete“ und der Verbotstatbestände unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzziele vorgenommen werden. Als Richtschnur sollten hier die Regelungen der im letzten Jahr verabschiedeten Pflanzenschutzanwendungsverordnung herangezogen werden. Die sog. „empfindlichen Gebiete“ müssen deshalb entweder erheblich reduziert oder die Nutzungsvorschriften entsprechend geändert werden.

In jedem Fall ist begleitend zu einer Rechtsänderung eine fundierte Folgenabschätzung hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Rechtsänderung einzufordern. Neben den ökonomischen Folgen muss dabei insbesondere auch bewertet werden, welche Auswirkungen ein Verbot von Pflanzenschutzmaßnahmen in schützenswerten Gebieten (z.B. das Brachfallen und Verbuschen von bewirtschafteten Flächen, die Veränderung von Kulturlandschaften, der Attraktivitätsverlust von Ferienregionen) nach sich ziehen würde.

Statt kontrollintensive Pauschalverbote, wie im EU- Verordnungsentwurf vorgesehen, sollte stattdessen eine Artenvielfalt verankert werden, die auf kooperative, freiwillige und innovative Maßnahmen setzt, die von abgestimmten Förderangeboten begleitet werden. Sowohl beim integrierten, als auch beim ökologischen Anbau muss Pflanzenschutz weiterhin im „notwendigen Mindestmaß“ möglich sein, um Ernten zu schützen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Punkt 8

Verleihung des Ehrenbriefes der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

a) Herrn Eckhard Huwer, Bürgermeister a.D.

b) Herrn Karl Heinz Simon, Bürgermeister a.D.

Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Vorschlag von Bürgermeister Hoffmann,

a) Herrn Eckhard Huwer, Blankenrath und

b) Herrn Karl Heinz Simon, Pünderich

in Anerkennung ihrer besonderen Verdienste um die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) durch ihr jahrzehntelanges Engagement in der Kommunalpolitik mit dem Ehrenbrief der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) auszuzeichnen.

Punkt 9

"Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hunsrück Touristik GmbH".

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftervertrages der Hunsrück-Touristik GmbH zu.

Punkt 10

Wahl eines weiteren Vertreters in die Gesellschafterversammlung der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell

Der Verbandsgemeinderat wählt Herrn Frank Koch als weiteren Vertreter der Verbandsgemeinde Zell in der Gesellschafterversammlung der Energiegesellschaft Cochem-Zell GmbH.

Punkt 11

Kommunaler Klimapakt KKP Rheinland-Pfalz;

Beitritt der Verbandsgemeinde Zell

Die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

1.

Fortführung der energetischen Sanierung der kommunalen Liegenschaften in der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

2.

Entwicklung eines Konzeptes zur Eigenstromversorgung Kommunaler Liegenschaften durch Nutzung von Photovoltaiktechnik in Verbindung mit Stromspeicheranlagen und dessen Umsetzung

3.

Förderung der E-Mobilität durch

a) Aufbau einer Ladesäulen-Infrastruktur für PKW und Fahrräder

b) Aufbau eines effizienten Betriebs- und Prozessmanagements zur Etablierung eines E-Car-Sharing-Models in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

4.

Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes zur Klimawandelfolgenanpassung

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.