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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Verbandsgemeinde
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Einladung zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bullay zur Wahl eines stellvertretenden Wehrführers/einer stellvertretenden Wehrführerin

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der stellvertretende Wehrführer oder die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers oder der stellvertretenden Wehrführerin erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Versammlung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit Bullay findet am Donnerstag, den 22.01.2026, um 18:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Bullay, Bahnhofstraße, 56859 Bullay statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin

3.

Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 4 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bullay eingeladen.

Zell (Mosel), den 26.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister