Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzprotokoll

Gremium:

Gemeinderat der Ortsgemeinde Neef

Sitzung am:

15.04.2025

Sitzungsraum:

Sitzungszimmer der Ortsgemeinde Neef in Neef

Anwesend:

Harald Franzen als Vorsitzender, Peter Arens, Simona Gietzen, Thomas Goebel, Sven Kaboth, Michael Kaufmann, Thomas Löllmann, Stephan Pellio, Lisa Saffenreuther

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2025 und 2026

Der Gemeinderat hat nach eingehender Beratung beschlossen:

1) Dem von der Forstverwaltung vorgelegten Forstwirtschaftsplan für die Forstwirtschaftsjahre 2025 und 2026 wird zugestimmt.

2) Für die Jahre 2025 und 2026 werden jeweils festgesetzt:

a)

das Einschlagsoll in der Gesamtnutzung auf je 685 Festmeter,

b)

die Ausgaben für Holzernte und übrige Betriebsarbeiten auf je 55.560,00 EUR.

Außerdem werden im investiven Bereich des Haushaltsjahres 2025 anteilige Mittel (entsprechend der Holzbodenfläche) für die Anschaffung eines Fahrzeuges für die Forstwirte in Höhe von 4.700,00 EUR veranschlagt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

3.

Gemeindewald;

Anschaffung von Fahrzeugen für den Einsatz der Forstwirte im Gemeindewald

Der Gemeinderat beschließt, den Kauf eines Fahrzeuges für den Einsatz der Forstwirte im Gemeindewald. Hierbei soll gemäß Angebot 3 beschafft werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt den Kauf zu tätigen. Rechnungsempfänger ist die je Revier flächengrößte Gemeinde. Die Aufteilung der Kosten erfolgt entsprechend der reduzierten Holzbodenfläche.

Des Weiteren ermächtigt der Gemeinderat den Vorsitzenden eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenverteilung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

4.

Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Ferienunterkunft mit einer Nutzungseinheit;

Einvernehmensentscheidung

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neef beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauantrag, hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich, das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.

Der Gemeinderat regte außerdem an, dass die Verwaltung im Hinblick auf die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zunächst bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell prüfen lässt, ob eine Stellplatzablöse grundsätzlich möglich ist.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

5.

Erlass eines II. Nachtrages zur Satzung der Ortsgemeinde Neef über die Höhe des Geld-betrages je Stellplatz nach § 47 Abs. 4 Landesbauordnung (LBauO)

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, der vorgeschlagenen Erhöhung des Ablösebetrages auf 5.000,00 EUR je Stellplatz und dem Erlass der vorliegenden II. Nachtragssatzung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

6.

Mitteilungen und Anfragen

Neef, den 09.05.2025
Harald Franzen, Ortsbürgermeister