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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 21/2023
Verbandsgemeinde
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Einladung

zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Tellig zur Wahl eines Wehrführers/ einer Wehrführerin und eines stellvertretenden Wehrführers/ einer stellvertretenden Wehrführerin

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer/ die Wehrführerin und der stellvertretende Wehrführer/ die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin und des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit Tellig findet am

Donnerstag, den 29.06.2023, um 19:00 Uhr

im Feuerwehrgerätehaus Tellig, Hauptstraße,

56858 Tellig

statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin

3.

Wahl des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin

4.

Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Liesenich eingeladen.

Zell (Mosel), den 23.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister