Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer/ die Wehrführerin und der stellvertretende Wehrführer/ die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin und des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit Tellig findet am
Donnerstag, den 29.06.2023, um 19:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Tellig, Hauptstraße,
56858 Tellig
statt.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin |
| 3. | Wahl des stellvertretenden Wehrführers/der stellvertretenden Wehrführerin |
| 4. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Liesenich eingeladen.