Bauleitplanung des Planungszweckverbandes „Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel“;
Aufstellung des Bebauungsplans „SO Ferienhausgebiet „Residenz Marina Weingarten“;
Erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Investorengruppe Marina & Weingarten Zell Projekt GmbH beabsichtigt südwestlich der Stadt Zell (Mosel), am nördlichen Gleithang der Mosel, in den Gemarkungen Kaimt und Brie-del, die Errichtung einer Ferienhausanlage mit ca. 170 Wohneinheiten (max. 200 zulässig) unterschiedlicher Größe (Betten 1.400, max. 1.700 zulässig) und eines Sportbootshafens mit ca. 100 - 130 Liegeplätzen (je nach Bootsgröße).
Während für den Bau des Bootshafens ein Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserhaus-haltsgesetz (WHG) durchzuführen ist, ist zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für das Ferienhausgebiet bzw. für die Erschließungsstraße dorthin die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Vor dem Hintergrund, dass sich das Plangebiet für das Projekt über Teilflächen von zwei Kommunen (Gemeinde Briedel und Stadt Zell (Mosel)) erstreckt, wurde zwecks Aufstellung eines gemeinsamen Bebauungsplans der Planungszweckverband „Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel“ gegründet.
Für die verkehrstechnische Erschließung des Ferienhausgebietes wird der Bebauungsplan „Äußere Erschließung Ferienhausgebiet „Residenz Marina Weingarten““ aufgestellt.
Hinsichtlich des Bebauungsplans „SO Ferienhausgebiet „Residenz Marina Weingarnten““ wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt, ebenso das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2. Sämtliche hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden durch den Planungszweckverband „Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel“ behandelt.
Nach Abschluss des im Jahre 2024 durchgeführten Offenlegungsverfahrens wurden die Unterlagen überarbeitet. Der Planungsweckverband hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den vom Ingenieurbüro Reihsner, 54516 Wittlich, überarbeiteten Bebauungsplan samt Anhängen gebilligt und die erneute förmliche Beteiligung zum Bauleitverfahren „SO Ferienhausgebiet „Residenz Marina Weingarten““ gem. §§ 4a, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (16,4 ha) ist aus dem nachfolgend abgedruckten Übersichts- und Lageplan ersichtlich.
Es wird nunmehr erneut das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Zu diesem Zweck geben wir Ihnen hiermit bekannt, dass die Planunterlagen (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtliche Gutachten, Entwässerungskonzept, Immissionsschutzgutachten, Baugrunduntersuchungen, Klimaschutzgutachten) hierzu in der Zeit vom
26.05.2026 bis einschließlich 25.06.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 2.02, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, freitags durchgehend von 08:00 - 13:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden.
Die Planunterlagen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB zusätzlich im Internet unter folgender Adresse hinterlegt:
www.zell-mosel.de
(Menü à Bürgerservice/Rathaus à Bauen & Wohnenà Bauleitplanung à Planungszweckverband „Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel“ à Bebauungsplan „SO Ferienhausgebiet „Residenz Marina Weingarten““)
Während des vorgenannten Offenlegungszeitraums können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel), abgegeben werden. Sie sollen elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, übermittelt werden.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass gem. § 5 UmwRG Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 UmwRG erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, unberücksichtigt bleiben, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.
Anlage
Lageplanausschnitt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes