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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 22/2024
Zweckverbandsnachrichten
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Friedhof-Zweckverband Blankenrath

Abräumen von Grabstätten auf dem Friedhof Blankenrath

Auf dem Friedhof in Blankenrath ist die Ruhefrist folgender Grabfelder abgelaufen:

  • Grabfeld für Doppel Wahlgrabstätten (Erdbestattungen gesamtes Grabfeld) - Erstes Grabfeld rechts aus Richtung Haupteingang Walhausener Straße gesehen.
  • Grabfeld für Reihengrabstätten (1. Teil - Erdbestattungen bis 1999) - Aus Richtung Haupteingang Walhausener Straße gesehen hinter der Friedhofshalle erstes Grabfeld links.

Die vorgenannten Grabfelder werden hiermit zur Abräumung aufgerufen. Gemäß § 24 der Friedhofssatzung des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath vom 29.04.2010 sind nach Ablauf der Ruhefrist die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten, beginnend mit der öffentlichen Bekanntmachung des Ablaufs der Ruhefrist, durch die Angehörigen / Verpflichteten zu entfernen. Kommt ein Verpflichteter diesem Aufruf nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die betreffende Grabstätte abräumen zu lassen. In diesem Fall hat der Verpflichtete die angefallenen Kosten zu tragen, die ihm zur Erstattung an den Friedhof-Zweckverband in Rechnung gestellt werden.

Alle Verpflichteten der von diesem Aufruf betroffenen Grabstätten werden daher ersucht, die jeweiligen Grabstätten abzuräumen und die Grabmale nebst Grabeinfassungen (soweit vorhanden) bis spätestens zum 31.07.2024 zu entfernen.

Zell (Mosel), den 17.04.2024
Friedhof-Zweckverband Blankenrath
Jürgen Hoffmann, Verbandsvorsteher

Hinweis: Im Mitteilungsblatt der 19. KW wurden nur Erdbestattungen bis 1997 im Grabfeld aus Richtung Haupteingang Walhausener Straße gesehen hinter der Friedhofshalle erstes Grabfeld links aufgeführt. Zur Abräumung sind jedoch die Grabstätten für Erdbestattungen bis 1999 aufgerufen. Siehe obigen Bekanntmachungstext.