| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedel |
| Sitzung am: | 15.02.2024 |
| Sitzungsraum: | Bürgerhaus "Anker Saal", Briedel in Briedel |
| Anwesend: | Thomas Steinbach als Vorsitzender, |
| Edgar Goldschmidt, Konrad Kaefer, Andreas Feit, Christine Schmitz, Michael Schug, Michaela Blum-Goeres, Peter Barzen, Markus Hensler, Alfred Walter, Bartho Kroth, Erich Menten, Klaus Simonis |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
2. Einwohnerfragestunde
3. Friedhof Briedel; Änderung der Friedhofssatzung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die Friedhofssatzung und zur Friedhofsgebührensatzung entsprechend anzupassen:
1. Ruherecht und Wiederbelegung von Grabstätten:
Der Gemeinderat spricht sich gegen ein ewiges Ruherecht aus. Grabstätten sollen nach Abräumung wiederbelegt werden. (Ausnahme: Kriegsgräber o. ä.)
2. Ruhezeit von Kindergrabstätten
Hierbei handelt es sich um Personen welche vor Ihrem 18. Lebensjahr verstorben und auf dem Friedhof in Briedel beigesetzt werden. Die Friedhofssatzung soll dahin gehend angepasst werden, dass ein Ruherecht weiter besteht, bis eine Abräumung durch die Verantwortlichen (z. B. Eltern) erfolgt. Sollten keine Angehörigen mehr zu ermitteln sein, wird die Grabstätte durch den Friedhofsträger geräumt. Diese Regelung soll auch rückwirkend in Kraft treten.
3. Räumung abgelaufener Grabstätten durch den Friedhofsträger
Der Vorsitzende wird beauftragt, Angebote über die Räumung von Grabfeldern einzuholen. Eine Anpassung der Gebühren soll bei einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates erneut beraten werden.
4. Antrag Heimat- und Verkehrsverein
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag vom 06.02.2024 auf Zuschuss für das Weinfest 2024 zu.
5. Nachtrag zum Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohnungen im St.-Martin-Weg; Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat Briedel beschließt nach eingehender Beratung, den Antragstellern für das beantragte Bauvorhaben hinsichtlich:
| 1. | dem Carport das erforderliche Einvernehmen zu erteilen. |
| 2. | der Unterschreitung des nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Abstandes zum Nachbargrundstück (Flurstück 112) die Zustimmung zu versagen. |
6. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Briedel;
Aufstellung des Bebauungsplanes "Agri-Photovoltaik";
a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu a)
Der Gemeinderat Briedel würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:
1. Schreiben/Fax/Mail der
a. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 25.09.2023
b. Dienstleistungszentrum ländlicher Raum, 10.10.2023
c. Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V., 10.10.2023
d. Handelsverband Südwest, 20.10.2023
e. Deutscher Wetterdienst (DWD), 23.10.2023
Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf
2. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom 04.10.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
3. Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 30.09.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
4. Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 04.10.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind vom Projektierer zu beachten. Im weiteren Verfahren sind die Belange der Generaldirektion weiter zu berücksichtigen. Die bereits vorgenommen Abstimmungen sind weiter zu vertiefen. Planänderungen ergeben sich derzeit nicht.
5. Telekom Deutschland GmbH, Schreiben vom 05.10.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind vom Projektierer zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.
6. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Schreiben vom 05.10.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Der Projektierer hat die Anregungen der SGD-Nord bei der Umsetzung der Planung zu berücksichtigen und vertieft zu prüfen.
Die Mindestabstände zum Steininger Bach sind redaktionell in der Planzeichnung zu ergänzen.
7. Forstamt Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 06.10.2023
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
8. Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Schreiben vom 05.04.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aufgrund der Ergebnisse des Blendgutachtens und der Bewertung der Sichtfeldanalyse an der Planung fest. Das Gutachten ist entsprechend der Kommentierung zu ergänzen.
9. Ortsgemeinde Raversbeuren, Schreiben vom 17.10.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aufgrund der Ergebnisse des Blendgutachtens und der Bewertung der Sichtfeldanalyse an der Planung fest. Das Gutachten ist entsprechend der Kommentierung zu ergänzen.
10. Landesjagdverband, Schreiben vom 24.10.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
11. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 15.05.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
12. Hunsrückverein e.V., Schreiben vom 13.03.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde aus hält aus o.g. Gründen an der Planung unverändert fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
13. LandesBetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz, Schreiben vom 25.10.2023
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die geforderten Unterlagen sind zeitnah dem Landesbetrieb vorzulegen. Die Sondernutzungserlaubnis ist entsprechend zu beantragen. Planänderungen ergeben sich nicht.
14. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 15.12.2023
Die Unterlagen sind entsprechend der Kommentierung redaktionell zu überarbeiten. Die Anregungen und Hinweise sind vom Projektierer zu beachten. Das landwirtschaftliche Nutzungskonzept wurde in der Zwischenzeit erstellt und wird den Fachbehörden vorgelegt.
Zu b):
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedel beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse - den Bebauungsplan "Agri-Photovoltaik" gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung.
7. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
8. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedel beschließt nach eingehender Beratung dem Antrag zuzustimmen und das entsprechende Verfahren in die Wege zu leiten.
9. Pachtangelegenheit
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Da hier noch weiterer Klärungsbedarf besteht, wurde der Punkt vertagt.
10. Grundstücksangelegenheiten
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die zur Schenkung angebotenen Grundstücke anzunehmen.
11. Mitteilungen und Anfragen