| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedel |
| Sitzung am: | 20.03.2024 |
| Sitzungsraum: | Bürgerhaus "Anker Saal", Briedel in Briedel |
| Anwesend: | Thomas Steinbach als Vorsitzender, Edgar Goldschmidt, Konrad Kaefer, Andreas Feit, Christine Schmitz, Michael Schug, Michaela Blum-Goeres, Peter Barzen, Alfred Walter, Bartho Kroth, Erich Menten, Klaus Simonis |
Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Einwohnerfragestunde |
| 3. | Kommunalwahl 2024; |
Wahl eines besonderen Stellvertreters des Wahlleiters für die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin in der Gemeinde Briedel am 09.06.2024
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat Briedel wählt Herrn Erich Menten zum besonderen Stellvertreter nach § 59 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für die Dauer des Wahlverfahrens für die Wahl des Ortsbürger-meisters/der Ortsbürgermeisterin in der Gemeinde Briedel am 09.06.2024
| 4. | Gemeindewald; |
Nutzungsverzicht im Rahmen des Förderprogrammes "Klimaangepasstes Waldmanagement" (12. Förderkriterium)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, entsprechend dem zwölften Förderkriterium des Förderprogrammes "Klimaangepasstes Waldmanagement" (2.2.12 der Richtlinien des BMEL vom 28.10.2022) die im Bescheid der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe geforderte Fläche für die natürliche Waldentwicklung auszuweisen. Hierbei handelt es sich um 5 % der geförderten Waldfläche.
| 5. | Haushaltswirtschaft 2023; |
Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2024
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu und ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.
| 6. | Bauleitplanung der Ortsgemeinde Briedel; |
Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage"
| a) | Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen | |
| b) | Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu a)
Der Gemeinderat Briedel würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:
| 1. | Schreiben/Fax/Mail der |
| a. | Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V., 17.05.2023 |
| b. | Hunsrückverein e.V., 26.04.2023 |
| c. | Deutsche Telekom Technik GmbH, 08.05.2023 |
| d. | Handwerkskammer Koblenz, 05.05.2023 |
| e. | Deutscher Wetterdienst, 23.05.2023 |
| f. | Handelsverband Südwest. 17.05.2023 |
Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf
| 2. | Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 27.03.2023 und vom 25.05.2023 |
Die Unterlagen sind entsprechend der Kommentierung redaktionell zu überarbeiten. Die Anregungen und Hinweise sind vom Projektierer zu beachten. Die Ortsgemeinde nimmt den Zielabweichungsantrag und das Ergebnis der Zielabweichung zur Kenntnis. Derzeit wird seitens der Unteren Landesplanungsbehörde geklärt, welche weiteren Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind und wie die Zuordnung zu erfolgen hat. In die Bebauungsplanunterlagen sind die Ergebnisse des Zielabweichungsbescheides und die möglicherweise noch erforderlichen Kompensationsmaßnahmen einzustellen. Es ist ferner zu prüfen und darzustellen, wie die geplante Anlage in Bezug auf die naturschutzfachlichen Belange optimiert werden kann. Hierzu sind Maßnahmen aus dem Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks der Technischen Hochschule Bingen zu prüfen und umzusetzen.
| 3. | Deutsche Bahn AG, Schreiben vom 25.04.2023 |
Die Hinweise des DB Hinweisblattes werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.
| 4. | Forstamt Zell, Schreiben vom 05.06.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 5. | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 09.05.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 6. | Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 11.05.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 7. | Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 12.05.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 8. | Generaldirektion kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie Außenstelle Koblenz, Schreiben vom 28.04.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Textfestset-zungen sowie die Begründung sind gemäß den Anregungen der Direktion Landesarchäologie anzupassen.
| 9. | Westnetz GmbH, Schreiben vom 26.04.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 10. | Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 16.05.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 11. | Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom 17.05.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 12. | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Schreiben vom 23.05.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Der Projektierer hat die Anregungen der SGD-Nord bei der Umsetzung der Planung zu berücksichtigen und vertieft zu prüfen.
Zu b):
Der Gemeinderat Briedel beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse - den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage" gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung.
| 7. | Bauleitplanung der Ortsgemeinde Briedel; |
Aufstellung des Bebauungsplanes "Agri-Photovoltaik";
| a) | Erneute Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen | |
| b) | Erneuter Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu a)
Der Gemeinderat Briedel würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:
| 1. | Schreiben/Fax/Mail der |
| a. | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes-wehr, 25.09.2023 |
| b. | Dienstleistungszentrum ländlicher Raum, 10.10.2023 |
| c. | Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V., 10.10.2023 |
| d. | Handelsverband Südwest, 20.10.2023 |
| e. | Deutscher Wetterdienst (DWD), 23.10.2023 |
Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf
| 2. | Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schreiben vom 04.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 3. | Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 30.09.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 4. | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 04.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind vom Projektierer zu beachten. Im weiteren Verfahren sind die Belange der Generaldirektion weiter zu berücksichtigen. Die bereits vor-genommen Abstimmungen sind weiter zu vertiefen. Planänderungen ergeben sich derzeit nicht.
| 5. | Telekom Deutschland GmbH, Schreiben vom 05.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind vom Projektierer zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 6. | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Schreiben vom 05.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Der Projektierer hat die Anregungen der SGD-Nord bei der Umsetzung der Planung zu berücksichtigen und vertieft zu prüfen.
| 7. | Forstamt Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 06.10.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 8. | Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg, Schreiben vom 05.04.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aufgrund der Ergebnisse des Blendgutachtens und der Bewertung der Sichtfeldanalyse an der Planung fest. Das Gutachten ist entsprechend der Kommentierung zu ergänzen.
| 9. | Ortsgemeinde Raversbeuren, Schreiben vom 17.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aufgrund der Ergebnisse des Blendgutachtens und der Bewertung der Sichtfeldanalyse an der Planung fest. Das Gutachten ist entsprechend der Kommentierung zu ergänzen.
| 10. | Landesjagdverband, Schreiben vom 24.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 11. | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 15.05.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeinde hält aus o.g. Gründen an der Planung fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 12. | Hunsrückverein e.V., Schreiben vom 13.03.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Ortsgemeindeaus hält aus o.g. Gründen an der Planung unverändert fest. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 13. | LandesBetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz, Schreiben vom 25.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die geforderten Unterlagen sind zeitnah dem Landesbetrieb vorzulegen. Die Sondernutzungserlaubnis ist entsprechend zu beantragen. Planänderungen ergeben sich nicht.
| 14. | Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 15.12.2023 |
Anregungen und Hinweise sind vom Projektierer zu beachten. Das landwirtschaftliche Nutzungskonzept wurde in der Zwischenzeit erstellt und wird den Fachbehörden vorgelegt.
Zu b)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedel beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse - den Bebauungsplan "Agri-Photovoltaik" gemäß § 10 Absatz 1 BauGB erneut als Satzung. Dieser Satzungsbeschluss ersetzt jenen aus der Sitzung vom 15.02.2024.
Darüber hinaus nimmt der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Briedel die beigefügten Unterlagen zur Kenntnis und sieht die Belange für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage als gewährleistet an.
| 8. | Bauantrag auf Errichtung einer ca. 37,59 MWp Freiflächenphotovoltaikanlage in Briedel; |
Einvernehmensentscheidung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat Briedel beschließt nach eingehender Beratung, das für das Bauvorhaben erforderliche Einvernehmen zu erteilen.
| 9. | Bauantrag auf Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage; |
Einvernehmensentscheidung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Briedel beschließt nach eingehender Beratung, das für das Bauvorhaben erforderliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Nichtöffentlicher Teil
| 10. | Vertragsangelegenheiten |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Dieser Punkt wird einstimmig vertagt, da dem Gemeinderat keine Unterlagen vorlagen.
| 11. | Grundstücksangelegenheit" |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu a)
Nach eingehender Beratung stimmt der Gemeinderat der Annahme der Schenkung des Grundstückes an.
Zu b)
Da zu den Grundstücken noch Klärungsbedarf besteht, wird der Punkt auf die nächste Sitzung vertagt.
| 12. | Pachtangelegenheit |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung spricht sich der Gemeinde grundsätzlich dafür aus in Vertragsverhandlungen zu gehen.