Die Grundstückseigentümer an bejagdbaren Flurstücken werden gebeten innerhalb der 4 Wochenfrist bis zum 29.06.2026 den Auskehrungsanspruch geltend zu machen. Die schriftlichen formlosen Anträge können beim Kassenwart, Josef Lang, eingereicht werden.
Auszahlung des Überschusses:
In der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 11.05.2026 wurde beschlossen den Überschuss von nicht ausgekehrten Geldern an die Gemeinde Sosberg für folgenden Verwendungszweck aus zuzahlen:
750,- € zur Renovierung der Küche im Gemeindehaus, dieser Betrag wird an die Gemeinde ausgezahlt,
750,- € zum Freischneiden von Wegen in der Feldflur zum Waldrand, dieser Betrag bleibt bei der Jagdgenossenschaft bis eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten eines Unternehmens vorliegt.
Die Jagdgenossenschaft zahlt an den Unternehmer.
Freischneidearbeiten im Gemeindewald oder auf Privatflächen sind ausgenommen.
Ferner wird gebeten, einen Eigentümer wechsel in der Feldflur dem Kassenwart mit zu teilen, damit das Kataster der Eigentümer der Flurstücke berichtigt werden kann.