am 18.05.2020 um 19:00 Uhr, im Gemeindehaus unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Winfried Theisen
Anwesenheit:
Name | Anwesend |
Klemm, Bernd | |
Sabel, Frank | x |
Hansen, Siegfried | x |
Zimmer, Marco | x |
Zirwes, Franz-Josef | x |
Olbermann, Michael | x |
Punkt 3
Haushaltswirtschaft 2019;
Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 zu und ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.
Punkt 4
Baumkataster der Ortsgemeinde Panzweiler;
Auftragsvergabe über die Baumkontrolle und Folgebegehung in der Ortsgemeinde
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, die Firma Kügler & Partner, Baumsachverständige aus 45128 Essen mit der Baumkontrolle und der Folgebegehung zum Angebotspreis zu beauftragen.
Punkt 5
Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Leuchten;
Straße „Am Wachthübel“
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, das Angebot der Innogy SE für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Technik vom 20.02.2019 in der Variante 3 anzunehmen.
Punkt 6
Vorschlag zur Berufung einer neuen Schiedsperson für den Schiedsbezirk Zell II
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Verbandsgemeinderates Zell (Mosel), Herrn Konrad Stephan aus Blankenrath zur Schiedsperson für den Schiedsbezirk der Gemeinden Blankenrath, Grenderich, Haserich, Hesweiler, Moritzheim, Panzweiler, Peterswald-Löffelscheid, Reidenhausen, Schauren, Sosberg, Tellig und Walhausen (Schiedsbezirk Zell II) zu ernennen, zu.
Punkt 7
Solidarfonds „Freiflächen Photovoltaikanlagen und regenerative Energien“ der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
Der Gemeinderat Panzweiler beschließt nach eingehender Beratung, dem Solidarfonds „Freiflächen Photovoltaikanlagen und regenerative Energien“ zuzustimmen.
Punkt 8
Landpachtangelegenheiten;
Neuverpachtung 01.11.2020
Der Gemeinderat stimmt dem Neuabschluss von landwirtschaftlichen Pachtverträgen mit den bisherigen Pächtern zu neuen Konditionen ab dem 01.11.2020 entsprechend dem Musterlandpachtvertrag zu.
Der Vorsitzende wird ermächtigt den Pächtern ein neues Vertragsverhältnis anzubieten und dieses anschließend abzuschließen. Sollten die Pächter kein Interesse an einem Neuabschluss zu den vorgenannten Konditionen haben, soll das jeweilige Pachtverhältnis zum 31.10.2020 gekündigt werden.