Die Frist für die Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl endet am Freitag, den 16.06.2023 um 18 Uhr. Anträge können persönlich während der allgemeinen Geschäftszeiten (am Freitag, den 16.06.2023 zusätzlich bis 18 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zimmer 1, oder schriftlich mittels ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch im Internet elektronisch unter www.zell-mosel.de beantragt werden.
Nach Freitag, den 16.06.2023, 18 Uhr, werden Wahlscheine nur dann noch erteilt, wenn die antragstellende Person durch ärztliches Attest eine plötzliche Erkrankung nachweist, die es ihr nicht ermöglicht, das Wahllokal aufzusuchen. Für diese Fälle ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, in Zell das Einwohnermeldeamt am Samstag, den 17.06.2023 von 11 bis 12 Uhr sowie am Sonntag, den 18.06.2023 von 12 bis 15 Uhr geöffnet.
Wähler/innen, die per Briefwahl an der Wahl teilnehmen, weisen wir darauf hin, dass die Wahlbriefe rechtzeitig zur Post gegeben werden müssen; der verschlossene orangefarbene Wahlbriefumschlag sollte spätestens am Mittwoch, den 14.06.2023, auf den Postweg gebracht werden. Die Briefwähler/innen sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zell (Mosel), erreicht. Der Wahlbrief kann auch am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahlvorstand im Wahllokal abgegeben werden.