Die Grundstückseigentümer an bejahgbaren Flurstücken werden gebeten innerhalb der 4 Wochenfrist bis zum 14.07.2025 den Auskehrungsanspruch geltend zu machen. Die schriftlichen formlosen Anträge können beim Kassenwart, Josef Lang eingereicht werden.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 27.05.2025 wurde beschlossen, den Überschuss von nicht ausgekehrten Geldern in Höhe von 875,89 € an die Gemeinde Sosberg zweckgebunden für die Anschaffung eines größeren Mulchmähers zu spenden.