Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen des Kindergarten-Zweckverbands Strimmiger Berg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt ab 16.06.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 1.03, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, einzureichen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kindergarten-Zweckverbands Strimmiger Berg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nebst Entwurf des Haushaltsplans und seiner Anlagen wurde der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet. Die Beschlussfassung erfolgt nach Ablauf der Auslegungsfrist.