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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Zweckverbandsnachrichten
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Kurzprotokoll

Gremium:

Friedhof-Zweckverband Blankenrath

Sitzung am:

28.05.2026

Sitzungsraum:

Kindertagesstätte "Pusteblume" in Blankenrath

Anwesend:

Bürgermeister Jürgen Hoffmann als Vorsitzender,

Jochen Hansen, Rudolf Wolfs, Markus Wolf, Michael Olbermann, Christian Klemm, Achim Stephani

Entschuldigt:

Winfried Theisen

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung

2. Erlass eines Nachtrages zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung;

Anpassung der Kosten für Ausheben, Schließen und Aufhebung von Grabstätten

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung stimmt der Zweckverband der Anpassung der Friedhofsgebühren entsprechend dem vorgelegten Nachtragsentwurf sowie der Anpassung der Friedhofssatzung zu.

Die v. g. Nachträge sollen zum 01.07.2026 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

3. Neugestaltung eines Friedhofteils

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verbandsversammlung beauftragt die Verwaltung, die Neugestaltung des Friedhofteils entsprechend des vorliegenden Vorschlags weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

4. Jahresabschluss des Friedhofs-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2022;

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge =

45.200,83 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen = 45.200,83 €

Jahresergebnis =

0,00 €

2. Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen =

8.667,46 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen =

25.694,11 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen =

2.973,35 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen =

0,00 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen =

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen =

0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit =

12.309,70 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit =

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit =

12.309,70 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit =

0,00 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit =

15.283,05 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit =

-15.283,05 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen =

40.977,16 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen =

40.977,16 €

Die Ergebnisrechnung ist ausgeglichen. Die Finanzrechnung weist im Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen einen Überschuss in Höhe von 2.973,35 € aus, der sich aus der zeitlichen Verschiebung der tatsächlichen Ein- und Auszahlungen ergibt.

Im investiven Teil ergibt sich der Überschuss aus den gezahlten Grabnutzungsentgelten.

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2022 wie folgt dar:

I. Aktiva

Anlagevermögen =

143.034,15 €

Umlaufvermögen =

149.779,87 €

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag =

21.779,64 €

Bilanzsumme Aktiva =

314.593,66 €

II. Passiva

Eigenkapital =

0,00 €

Sonderposten =

281.051,91 €

Verbindlichkeiten =

33.541,75 €

Bilanzsumme Passiva =

314.593,66 €

Die Bilanzsumme steigt im Vergleich zur Schlussbilanz 2021 um 6.925,48 €.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zu a)

Die Verbandsversammlung beschließt:

-

den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen und

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat - Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

5. Haushaltswirtschaft 2025;

Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2026

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verbandsversammlung stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu und ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

6. Mitteilungen und Anfragen

Zell (Mosel), 08.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann, Verbandsvorsteher

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2022

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Friedhof-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2022 wurde von der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 28.05.2026 gefasst.

In der gleichen Sitzung wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellv. Verbandsvorsteher, soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat, Entlastung erteilt.

Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht; er ist in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 4 des Berichts über die Sitzung der Verbandsversammlung Friedhof-Zweckverband Blankenrath am 28.05.2026 abgedruckt.

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 22.06.2026 bis einschließlich 30.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.03, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zell (Mosel), den 08.06.2026
Jürgen Hoffmann, Verbandsvorsteher