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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) für Herrn Artiom Orehov

Öffentliche Zustellung

gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

für Herrn Artiom Orehov

Für Herrn Artiom Orehov, zuletzt wohnhaft Schulstraße 6, 56858 Liesenich liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) ein Schriftstück vom 11.04.2024 mit dem Aktenzeichen V03507/ KT34261268TK zur Abholung bereit.

Die Zustellung des Schriftstückes erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da sie auf andere Weise nicht möglich ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt mittels Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) unter „Amtliche Bekanntmachungen“.

Die Schriftstücke können vom Pflichtigen selbst oder von einem Bevollmächtigen unter Vorlage einer amtlich beglaubigten Vollmacht während den üblichen Sprechzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 2.08 eingesehen und in Empfang genommen werden.

Das Schriftstück gilt gemäß §10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Zell (Mosel), den 17.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann