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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 26/2026
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

11. Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Sonderbauflächen Photovoltaik –

Genehmigungsverfahren gem. § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 den Feststellungsbeschluss zur 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst. Für diese Fortschreibung wurde das Genehmigungsverfahren gem. § 6 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat die Fortschreibung mit Schreiben vom 26.05.2026, Az.: BLP-Z 0529/2024, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Genehmigung der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) wird hiermit gem. § 6 Absatz 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die genauen Geltungsbereiche erstrecken sich auf insgesamt 19 Flächen, die sich im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde verteilen. Sie liegen in den Gemarkungen Altlay, Altstrimmig, Briedel, Bullay, Grenderich, Haserich, Hesweiler, Liesenich, Mittelstrimmig, Moritzheim, Neef, Panzweiler, Reidenhausen, Schauren, Sosberg, St. Aldegund, Tellig und Zell.

Die 11. Fortschreibung mit den Planzeichnungen und der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung werden bei der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 2.02, während der allgemeinen Dienststunden (montags – freitags von 08:00 – 12:00 Uhr und montags – donnerstags zusätzlich von 14:00 – 16:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Es wird auf Verlangen Auskunft über den Inhalt des Flächennutzungsplans erteilt.

Zell (Mosel), den 16.06.2026
(Jürgen Hoffmann, Bürgermeister)