Die Grundstückseigentümer an bejahgbaren Flurstücken des Jagdbezirks Sosberg werden gebeten innerhalb der vier Wochenfrist bis zum 12.08.2024 den Auskehrungsanspruch geltend zu machen. Die schriftlichen formlosen Anträge können beim Kassenwart, Herrn Josef Lang, eingereicht werden.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 24.06.2024 wurde beschlossen den Überschuss von nicht ausgekehrten Geldern in Höhe von 920,68 Euro an die Gemeinde Sosberg zweckgebunden für die Anschaffung eines Gerätes zur Pflege der gemeindeeigenen Grünflächen zu spenden.