Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 28/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzprotokoll

Gremium:

Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich

Sitzung am:

03.06.2024

Sitzungsraum:

Gemeindehaus der Ortsgemeinde Pünderich in Pünderich

Anwesend:

Rainer Nilles als Vorsitzender,

Christian Simon, Jörg Lütz, Matthias Lay, Holger Schmitz, Karl-Josef Waßweiler, Dorothee Simon-Sausen, Michael Schmitz, Sarah Kühne, Dominik Busch

Entschuldigt:

Tobias Dahm, Heike Lenz, Jochen Jäschke

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Pünderich für das Haushaltsjahr 2020

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

Siehe Punkt 2 des Berichtes über die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Pünderich am 03.06.2024.

Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde gemäß § 110 GemO am 23.04.2024 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat gemäß Empfehlung vom 03.06.2024 vor,

-

die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 zu beschließen,

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und

-

dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste anwesende Ratsmitglied, Jörg Lütz, das nicht an der Ausführung des Haushaltsplanes mitgewirkt hat.

Zu a)

Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Lütz,

-

das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,

-

den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 festzustellen und

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Lütz, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen.

4. Beförsterung Forstrevier Mosel

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür aus, das Forstrevier Mosel staatlich beförstern zu lassen. Des Weiteren wird Landesforsten beauftragt, die staatliche Revierdienststelle auszuschreiben.

5. Anschaffung von Weingläsern für das Pündericher Weinfest 2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung sprach sich der Rat dafür aus, 2.000 Gläser für Veranstaltungen der Ortsgemeinde, insbesondere das Weinfest, nachzubestellen. Der Vorsitzende wird ermächtigt den Kauf durchzuführen.

6. Bauantrag auf teilweise Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in der Rathausstraße;

Einvernehmensentscheidung

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat Pünderich beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauantrag hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.

7. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in der Straße "Am Kindergarten";

Einvernehmensentscheidung

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauantrag, hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich, das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.

8. Bauantrag auf Errichtung einer Stahlhalle auf einem bestehenden Keller;

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Pünderich Süd"

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pünderich beschließt nach eingehender Beratung, den Bauherren für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Pünderich Süd" aufgrund Überschreitung der Baugrenze das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

9. Umbau der Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Pünderich zur Mitnutzung als Kindertagesstätte

Auftragsvergabe der Baugewerke 02 - Fenster und Außentüren, 03 - Schlosserarbeiten, 05 - Sanitärinstallation und 06 - Trocken- und Akustikbau

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, den Auftrag für die Baugewerke Fenster- und Außentüren, Schlosserarbeiten, Sanitärinstallation und Trocken-/Akustikbau an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.

10. Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

11. Jagdpachtangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Nach eingehender Beratung lehnt der Gemeinderat den Antrag ab.

Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme in das gemeinschaftliche Jagdpachtverhältnis zu.

12. Landpachtangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab.

13. Mietangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Punkt 14 b) behandelt.

14. Grundstücksangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zu a)

Nach eingehender Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür aus, den Vorsitzenden zu beauftragen:

-

eine gutachterliche Stellungnahme für die Bewertung in Auftrag zu geben und

-

eine Kanzlei zu beauftragen die vergaberechtlichen Vorschriften zu prüfen.

Zudem spricht sich der Gemeinderat dafür aus, Konditionen für einen Verkauf in einen etwaigen Kaufvertrag aufzunehmen.

Zu b)

Der Gemeinderat stimmt der Kündigung zu.

Pünderich, den 04.07.2024
Rainer Nilles
Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Pünderich für das Haushaltsjahr 2020

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Pünderich für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.06.2024 gefasst.

In der gleichen Sitzung wurde dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht; sie sind in diesem Mitteilungsblatt unter Punkt 3 des Berichts über die Sitzung des Gemeinderates Pünderich am 03.06.2024 abgedruckt.

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 23.07.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.06, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Pünderich, den 04.07.2024 (Siegel)
Ortsgemeinde Pünderich
Rainer Nilles, Ortsbürgermeister