| Gremium: | Kindergarten-Zweckverband Blankenrath |
| Sitzung am: | 28.05.2026 |
| Sitzungsraum: | Kindertagesstätte "Pusteblume" in Blankenrath |
| Anwesend: | Bürgermeister Jürgen Hoffmann als Vorsitzender, |
| Markus Wolf, Michael Olbermann, Patrick Henrici, Sabine Liesegang-Zirwes, Michael Reis, Achim Stephani, Rudolf Wolfs, Wolfgang Wallrath, Christian Klemm, Jochen Hansen |
| Entschuldigt: | Winfried Theisen |
Vor Sitzungsbeginn fand mit den Mitgliedern der Verbandsversammlung eine Ortsbesichtigung der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
2. Rundgang durch die Kita Pusteblume (Begutachtung erfolgter Baumaßnahmen)
Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
3. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Blankenrath beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendung für die Anschaffung neuer Spielmaterialien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
4. Anschaffung von größeren Spielgeräten für den Innen- und Außenbereich der beiden Kitas Pusteblume und Kleine Strolche;
Ermächtigung des Verbandsvorstehers zur Auftragsvergabe
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, im Rahmen der im Doppelhaushalt 2025/26 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechende Aufträge zur Anschaffung von größeren Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen für den Innen- und Außenbereich der beiden Kitas Pusteblume und Kleine Strolche in Abstimmung mit den Kita-Leitungen an die jeweils wirtschaftlichsten Unternehmen vergeben zu können.
Parallel dazu wird der Verbandsvorsteher aber auch ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Abstimmung mit den beiden Kita-Leitungen ggf. auch alternative und vordringlichere Beschaffungen und Maßnahmen (die sich z.B. erst im Nachhinein zur Haushaltsplanung ergeben haben) vorzunehmen bzw. umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
5. Sonnenschutz für die Außenanlagen der Kita Pusteblume
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verbandsversammlung erkennt die Notwendigkeit zur Anschaffung weiterer Sonnensegel für den Außenbereich der Kita Pusteblume aufgrund der durchgeführten Rodungs- und Fräserarbeiten an.
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt nach konkreter Bestandsaufnahme die erforderliche Anzahl an Sonnensegeln beschaffen zu können. Da sich die bislang beschafften Sonnensegel qualitativ bewährt haben, spricht er sich für eine Beschaffung bei demselben Hersteller aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
6. Anschaffung eines Unterstandes für die Bushaltestelle an der Kita Kleine Strolche
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verbandsversammlung spricht sich für die Anschaffung eines Unterstandes für die Bushaltestelle an der Kita Kleine Strolche aus und stimmt grundsätzlich einer Kostenbeteiligung in Höhe von 1/3 der Anschaffungskoten einschl. Montage im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe im Jahr 2026 zu.
Im Vorfeld einer entsprechenden Auftragsvergabe soll jedoch geprüft werden, ob ggf. eine Möglichkeit zur Förderung des Unterstandes über die Westnetz GmbH im Rahmen von "Aktiv vor Ort" an den Förderverein der Kita gegeben ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
7. Hauswarttätigkeiten an den beiden Kitas Pusteblume und Kleine Strolche
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verbandsversammlung erkennt die Notwendigkeit zur Anpassung bzw. Erhöhung der Arbeitsstunden für entsprechende Hauswarttätigkeiten in beiden Kitas an.
Die Verwaltung wird beauftragt den konkreten Bedarf, der über den Einsatz der Gemeindearbeiter erforderlich wird, für beide Kitas detailliert zu erheben und zu beschreiben.
Nach konkreter Festlegung hinsichtlich Art und Umfang der zusätzlich erforderlichen Arbeiten stimmt die Verbandsversammlung zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes zu, diese im Rahmen eines Pauschalbetrages abzugelten und zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
8. Jahresabschluss des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2022;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
| 1. Ergebnisrechnung | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | = | 61.448,45 € |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | = | 61.448,45 € |
| Jahresergebnis | = | 0,00 € |
Da der Kindergarten-Zweckverband Blankenrath über die Verbandsumlage der verbandsangehörigen Gemeinden finanziert wird, ist die Ergebnisrechnung grundsätzlich ausgeglichen. Er erwirtschaftet weder einen Überschuss noch einen Fehlbetrag.
| 2. Feststellungen zur Finanzrechnung | ||
| Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen | = | 349.505,64 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen | = | 304.676,84 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 44.828,80 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen | = | 0,00 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | = | 0,00 € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 995.016,75 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 808.360,22 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | = | 186.656,53 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 0,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 231.485,33 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | = | 231.485,33 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | = | 1.344.522,39 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | = | 1.344.522,39 € |
Die Finanzrechnung weist im Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen einen Überschuss von 44.828,80 aus, der sich aus der zeitlichen Verschiebung der tatsächlichen Ein- und Auszahlungen ergibt.
Der Überschuss im investiven Teil der Finanzrechnung ergibt sich aus der jährlich zeitversetzten Endabrechnung der Baukostenumlage.
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2022 wie folgt dar:
| I. Aktiva | ||
| Anlagevermögen | = | 2.660.733,01 € |
| Umlaufvermögen | = | 328.238,37 € |
| Bilanzsumme Aktiva | = | 2.988.971,38 € |
| II. Passiva | ||
| Eigenkapital | = | 0,00 € |
| Sonderposten | = | 2.660.733,03 € |
| Verbindlichkeiten | = | 328.238,35 € |
| Bilanzsumme Passiva | = | 2.988.971,38 € |
Die Bilanzsumme liegt um 929.739,49 € höher im Vergleich zur Schlussbilanz 2021.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu a)
| Die Verbandsversammlung beschließt: | |
| - | den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen und |
| - | die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen. |
Zu b)
Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher – soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat – Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
9. Haushaltswirtschaft 2025;
Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2026
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verbandsversammlung stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu und ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
10. Mitteilungen und Anfragen
Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2022
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Kindergarten-Zweckverbandes Blankenrath für das Haushaltsjahr 2022 wurde von der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 28.05.2026 gefasst.
In der gleichen Sitzung wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellv. Verbandsvorsteher, soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat, Entlastung erteilt.
Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht; er ist in diesem Mitteilungsblatt unter dem Punkt 8 des Berichts über die Sitzung der Verbandsversammlung Kindergarten-Zweckverband Blankenrath am 28.05.2026 abgedruckt.
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 13.07.2026 bis einschließlich 21.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.03, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.