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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 29/2023
Aus den Gemeinden
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Zell - ... aus dem Rathaus

Andachtsplatz

Waldfriedhof Zell-Barl

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die Bestattungskultur ist in stetem Wandel. Dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger folgend, hat die Stadt Zell (Mosel) einen Waldfriedhof auf dem Barl angelegt. Er befindet sich hinter dem ehem. Sportplatz in Richtung Hochgericht und wird über den Feldweg gegenüber der Fa. ZGM angefahren. Am kommenden Sonntag, den 23. Juli 2023 werden wir um 16.00 Uhr den Waldfriedhof Barl einweihen und in Dienst stellen.

Viele von Ihnen werden sich fragen, wo der Unterschied zu einem Friedhof besteht, der in gewohnter Weise belegt wird. Hierzu möchte ich Ihnen in Kurzfassung einige Informationen mitteilen: Der Waldfriedhof steht grundsätzlich den Einwohnern der Stadt Zell offen. Hierzu zählen auch die Personen, die früher hier oder in einem auswärtigen Seniorenheim wohnten. Auf Antrag können auch andere Personen zur Bestattung zugelassen werden. Für diesen Personenkreis erhöht sich die Bestattungs- und Nutzungsgebühr. Der Waldfriedhof steht den Personen unabhängig einer religiösen Zugehörigkeit offen. Im Bereich des Waldfriedhofes sind ca. 100 Bäume ausgewählt worden, an denen ausschließlich Urnen beigesetzt werden. Daneben stehen einige Wurzelstöcke in gleicher Weise zur Verfügung. Die Eichenbäume sind in der Regel heute 175 Jahre alt. Die Hainbuchen wurden 1950 und später gepflanzt. Die Tannenbäume datieren aus dem Jahre 1891.

Im Normalfalle können an einem Baum bis zu 8 Urnen beigesetzt werden. Bei Bäumen stärkeren Umfanges kann die Friedhofsverwaltung bis zu 12 Urnen beisetzen lassen. Einige Bäume werden als sogenannte „Familienbäume“ ausgewiesen. Die Bestattungsplätze an diesen Bäumen stehen dann ausschließlich dem Personenkreis zur Verfügung, die der Nutzungserwerber bestimmt. Die Nutzung kann auf 50 Jahre erfolgen.

Die Ruhefrist für Urnen beträgt 15 Jahre. Das Erscheinungsbild des Waldes wird durch eine Beisetzung nicht verändert. Es ist nicht erlaubt, Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Somit sind weder Grabmale, Grabfassungen, Gedenksteine oder sonstige bauliche Anlagen erlaubt. Ebenso keine Kerzen, Lampen, Bilder oder Anpflanzungen. Möglich ist bei Bäumen das Anbringen eines Täfelchens in der maximalen Größe von 10 x 6 cm. Dieses wird entweder von der Friedhofsverwaltung, d.h. der Stadtverwaltung oder in deren Auftrag vom Bestatter angebracht. Die Herstellung der Grabstätte übernimmt der Friedhofsträger oder der von ihm beauftragte Bestatter. Beisetzungen sind werktags bei Tageslicht nicht vor 8.00 Uhr bzw. nach 20.00 Uhr zulässig.

Für die Verabschiedung steht im Zentrum des Waldfriedhofes ein Andachtsplatz zur Verfügung. Dieser ist umgeben von acht Holzbänken. Weitere Einrichtungen sind nicht vorhanden. Am Eingang des Waldfriedhofes wird auf das angemessene Verhalten der Besucher hingewiesen. Hieraus möchte ich auszugsweise erwähnen, dass im Friedhofsbereich nicht gepicknickt, campiert, gelärmt, geraucht, offenes Feuer entzündet, Kerzen aufgestellt, mit Fahrzeugen der Weg befahren oder Abfall abgelegt werden darf. Hunde dürfen an der Leine mitgeführt werden. Hundekot ist unverzüglich zu entfernen.

Für Besucher des Waldfriedhofes stehen im Bereich zwischen der Abfahrt bei der Fa. ZGM und dem Waldfriedhof zwischen den Bäumen mit Hackschnitzel versehene Parkflächen zur Verfügung. Für die Herstellung des Bestattungsplatzes werden Gebühren (350 €) und für die Nutzung der Grabstätte für 15 Jahre bzw. beim Familienbaum für 50 Jahre Nutzungsgebühren erhoben. Diese richten sich nach der Gebührensatzung. Die Höhe ist abhängig von der Kategorie des Baumes. Bei Eichenbäumen liegt sie zwischen 1.100 € und 1.500 €, bei Hainbuchen zwischen 800 € und 1.200 €, bei Kiefer, Vogelkirsche und Weißtanne zwischen 1.000 € und 1.200 € einmalig bei Einzelruhestätten. Bei einer Bestattungstätte an einem Wurzelstock beträgt die Nutzungsgebühr 300 € einmalig. Bei Familienbäumen beträgt die Gebühr das 8- bzw. 12-fache der Einzelgebühr.

Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.07.2023 die Satzungen hierzu beschlossen hat, können die Beisetzungen in der „Naturbegräbnisstätte Waldfriedhof Barl“ nunmehr erfolgen. Interessenten, die sich einen Ruheplatz im Waldfriedhof Barl aussuchen möchten, können sich ab sofort mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Zur Einweihung des neuen Waldfriedhofes unserer Stadt Zell (Mosel) sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Die Einweihungsfeier wird umrahmt von der Orchestervereinigung sowie dem Familienchor. Ich würde mich freuen, wenn zahlreiche Gäste der Feier beiwohnen würden.

Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen