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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 29/2025
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll

Gremium:

Stadtrat der Stadt Zell (Mosel)

Sitzung am:

24.06.2025

Sitzungsraum:

Sitzungssaal im Rathaus der Stadt Zell (Mosel) in Zell (Mosel)

Anwesend:

Hans-Peter Döpgen als Vorsitzender,

Karlheinz Weis als Erster Beigeordneter, Rosemarie Mandernach als Beigeordnete, Wilhelm Schumacher als Beigeordneter, Alan Weis, Kathrin Kleinert, Andrea Lehmen, Silvia Schier, Stephan Fischer, Hendrik Weinbach, Marco Schawo, Johannes Hallenbach, Verena Merten, Daniel Beuren, Günter Eberhard, Eugen Schupko

Entschuldigt:

Daniel Schawo, Lothar Bremm, Dr. Karl Samanek, Oliver Schmuck, Elke Brückner

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Niederschrift zur Stadtratssitzung vom 19.05.2025

3.

Beratung und Erlass einer Gestaltungssatzung der Stadt Zell (Mosel) zur Freiflächengestaltung bei bebauten Grundstücken (Verbot von Schottergärten)

Der Stadtrat beschließt nach eingehender Beratung den Erlass einer Gestaltungssatzung zur Freiflächengestaltung bei bebauten Grundstücken (Verbot von Schottergärten) in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

4.

Bauleitplanung der Stadt Zell (Mosel);

Aufstellung des Bebauungsplans "Kaimt-Nord III";

Abstimmung über die Entwurfsunterlagen für die bevorstehende Offenlage

Der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) beschließt auf der Grundlage der im Rahmen der letzten HA-Sitzung durch Hr. Weber, Planungsbüro WeSt, Ulmen, vorgestellten überarbeiteten Entwurfsplanung, die Verwaltung zu beauftragen, die förmliche Beteiligung des Verfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Wie bereits durch die Verwaltung bei der Stadt Zell (Mosel) angefordert, sind für die Fertigstellung des Fachbeitrages Naturschutz durch das Büro WeSt geeignete Ausgleichsflächen durch die Stadt Zell (Mosel) zu benennen. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass zum Beginn der förmlichen Beteiligung die Stadt Zell (Mosel) der Verwaltung geeignete Ausgleichsflächen benennt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

5.

Bauantrag auf Neubau einer Mobilfunkstation auf dem Krankenhaus;

Einvernehmensentscheidung

Der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauantrag, hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich, das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung.

6.

Baumkataster der Stadt Zell (Mosel)

Auftragsverlängerung der Baumpflege- und Schnittarbeiten im Rahmen eines 3-Jahres-Vertrages für die Jahre 2026, 2027, 2028

Der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) beschließt nach eingehender Beratung, den Auftrag für die Baumschnittarbeiten in den Jahren 2026-2028 an die Firma Baumkonzept Julius Mann in Wittlich zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

7.

Freianlagen Neugestaltung des Moselvorgeländes und des Festplatzes der Stadt Zell (Mosel);

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Auftragsvergabe Los 08 - Roh-, Dach-, Metall- und Gerüstbauarbeiten

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Auftragsvergabe Los 05 - Bauabschnitt Moselufer

Der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) nimmt die vorläufigen Ausschreibungsergebnisse sowie Ausschreibungsunterlagen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass der Stadtbürgermeister und die Verwaltung ermächtigt wird, nach Vorliegen und Prüfung der eingegangenen Angebote, die Aufträge für

-

Los 08 (Roh-, Dach- Metall- und Gerüstbauarbeiten)

-

Los 05 (Bauabschnitt Moselufer)

hierfür auf der Grundlage des wirtschaftlichsten, wertbaren Angebotes an die rechnerisch erstplatzierten Bieter zu erteilen.

Die Ermächtigungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die nach dem bepreisten Leistungsverzeichnis/ Kostenprognose bezifferten Kosten zzgl. 20 % Kostensteigerung der Maßnahme eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

8.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Zell (Mosel) für das Haushaltsjahr 2025

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt der Stadtrat, folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu erlassen:

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  9.566.342 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  11.354.077 EUR

der Jahresfehlbetrag auf  —  - 1.787.735 EUR

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf  —  - 1.349.818 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  987.980 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  7.187.630 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf  —  - 6.199.650 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf  —  7.549.468 EUR

3.

Festsetzung der Steuerhebesätze

- Grundsteuer A auf  — 624 v. H.

- Grundsteuer B auf  —  719 v. H.

- Gewerbesteuer auf  —  400 v. H.

4.

Festsetzung der Hundesteuer

für den ersten Hund auf  —  90,00 EUR

für den zweiten Hund auf  — 140,00 EUR

für jeden weiteren Hund auf  —  200,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund auf  —  1.000,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund auf  —  1.000,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund auf  —  1.000,00 EUR

5.

Festsetzung der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (verzinste Kredite)

auf  —  6.199.650 EUR

6.

Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse auf  — 1.526.300 EUR

7.

Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen auf  — 0 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in

den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  — 0 EUR

8.

Festsetzung des Tourismusbeitrages

(§§ 1, 2 und 12 Abs. 1 KAG):  —  10,00 v. H.

8.

Festsetzung der Wertgrenze für Investitionen,

die im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen sind:  —  {{gt}} 3.000,00 EUR

9.

Entwicklung des Eigenkapitals:

Stand am 31.12.2023 =  — 30.754.392,14 EUR

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2024 =  — 30.767.427,14 EUR

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2025 =  — 28.979.692,14 EUR

Gleichzeitig stimmt der Stadtrat dem Stellenplan 2025 und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2028 zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

9.

Erlass einer Satzung der Stadt Zell (Mosel) über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz nach § 47 Abs. 4 Landesbauordnung (LBauO)

Der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) beschließt nach eingehender Beratung die Satzung der Stadt Zell (Mosel) über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz oder Garage nach § 45 Abs. 4 Landesbauordnung (LBauO) in der vorliegenden Fassung neu zu erlassen und die bisherige Satzung vom 30.12.1987 mit dem in Kraft treten der neuen Satzung aufzuheben. Die Satzung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

10.

Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

11.

Mietangelegenheiten

Der Stadtrat beschließt, den Mietzins der städtischen Liegenschaften in 56856 Zell (Mosel) um 10 % zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

12.

Grundstücksangelegenheiten

Der Stadtrat beschließt nach eingehender Beratung den Ankauf. Der Vorsitzende wird ermächtigt die weiter erforderlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

13.

Mitteilungen und Anfragen

Zell (Mosel), den 08.07.2025
Hans-Peter Döpgen, Stadtbürgermeister