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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (Anhörungsverfahren)

im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens

(Anhörungsverfahren)

Gegenstand des Verfahrens

Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Bau eines Hafens für Sportboote bei Mosel-km 89,85 in der Gemarkung Briedel

Antragsteller

Marina Weingarten Zell Projekt GmbH, Plänterstraße 40, 56856 Zell/Mosel

1. Die Marina Weingarten Zell Projekt GmbH, Plänterstraße 40, 56856 Zell/Mosel hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau eines Hafenbeckens mit einer Fläche von 9034 m² und einem Volumen von 80.000 m³ und dem Bau und Betrieb eines Sportboothafens mit 130 Liegeplätzen für Sportboote bei Mosel-km 89,85 in der Gemarkung Briedel gemäß § 43 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) vom 14.07.2015 (GVBl. S. 127, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.04.2022 (GVBl. S. 118) i.V.m. § 68 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176) beantragt.

Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bestimmt sich für das Hafenbecken nach den Vorschriften der §§ 68 und 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und für den Sportboothafen nach den §§ 43 und 102 bis 108 des Landeswassergesetz (LWG) sowie den §§ 3a, 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344). Die mögliche Zulassung ergeht in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.

2. Lage

Das Vorhaben erstreckt sich auf folgende Grundstücke:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Briedel

39

1

Briedel

39

5

Briedel

39

66

Briedel

39

67

Briedel

39

68

Briedel

39

69

Briedel

39

7

Briedel

39

73

Briedel

39

76

Briedel

39

77

Briedel

39

78

Briedel

39

79

Briedel

39

80

Briedel

39

81

Briedel

39

84

Briedel

39

85

Briedel

39

86

Briedel

39

87

Briedel

39

90

Briedel

39

97

Briedel

41

1

3. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. Ziffern 13.12 und 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88). Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung dieses Vorhabens folgt aus dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsvorprüfung, die ergeben hat, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Hierzu hat der Betreiber einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung sowie einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt.

Die Zuständigkeit der SGD Nord, Stresemannstraße 3 – 5, 56068 Koblenz, für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ergibt sich aus den §§ 43 Abs. 1 S. 5, 69 Nr. 1 a, 92 Abs. 2 und 96 Abs. 1 LWG.

4. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den gemäß § 73 Abs. 1 VwVfG i.V.m. §§ 7 Abs. 4 und 16 Abs. 1 UVPG vorgelegten Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), mit dem Aktenzeichen 312-37-135-001/2022 entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Antrags- und Planunterlagen liegen aus vom 22.01.2024 bis 21.02.2024 (einschließlich Nachfrist bis zum 06.03.2024) bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)

Schloßstraße 69

56856 Zell (Mosel)

Dienstzimmer-Nr. 2.03

Dienstzeiten:

montags – donnerstags von 08:00 – 12:30 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, freitags durchgehend von 08:00 – 13:00 Uhr

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen:

Ordner 1

01

Begründung Planfeststellung Hafen

01-01

Text

Antragsunterlagen

01-02

Pläne

Übersichtskarte

Lageplan Hafen

Lageplan Treppenanlage

Ansicht Treppenanlage

Längsschnitt Sportboothafen – Umfahrung und Slipanlage

Systemschnitt Hochwasserstände

Schnitt A-A, B-B, C-C, D-D

Regelquerschnitte Slipanlage und Betriebsweg

Schnitt Hafeneinfahrt und Flachwasserzone

01-03

Anlagen

01-03-01 Annahmeerklärung Scherer

01-03-02 Annahmeerklärung Wacht

01-03-03 Erklärung VGW Schmutzwasserübernahme

01-03-04 Baubeschreibung – Bauablaufplan

02

Umweltbericht Planfeststellung Hafen

02-01

UVP-Vorprüfung

Allgemeine UVP-Vorprüfung des Einzelfalls

02-02

Umweltprüfbericht

UCP-Bericht

02-03

LBP

Landespflegerischer Begleitplan

A1 Biotoptypenkartierung – Bestandsplan

A2. 1 Maßnahmen im Umfeld des Hafens

A2. 2 Maßnahmen im weiteren Umfeld

Ordner 2

03

Artenschutzrechtliche Gutachten

03-01

Fledermäuse

Gutachten 2008, 2011, 2018, 2021

03-02

Reptilien

Gutachten 2011, 2013, 2018, 2021

Ordner 3

03

Artenschutzrechtliche Gutachten

03-03

Vögel

Gutachten 2007, 2009, 2011, 2018, 2019, 2021

03-04

Wanderfalke

Gutachten 2021

Ordner 4

04

Wasserrahmenrichtlinie

04-01

Wasserrahmenrichtlinie

Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie

05

Strömungsgutachten

05-01

Strömungsgutachten

Strömungsgutachten

06

Immissionsschutz

06-01

Schalltechnischer Bericht Firu

Schalltechnische Untersuchung

07

Baugrunduntersuchung

07-01

Geotechnischer Bericht, Stölben

Geotechnischer Bericht

Anlage 1 Lageplan mit Aufschlusspunkten

Anlage 2.1 Längsschnitt A-A

Anlage 2.2 Längsschnitt B-B

Anlage 2.3 Längsschnitt C-C

Anlage 2.4 Längsschnitt D-D

Anlage 2.5 Längsschnitt E-E

Anlage 2.6 Längsschnitt F-F

Anlage 2.7

Anlage 2.8 Schnitt 2-2

Anlage 2.9 Schnitt 3-3

Anlage 2.10 Schnitt 4-4

Anlage 3 Bohrkernfotos

Anlage 4 Pegelausbau

Anlage 5 Auffüllversuche im Bohrloch

Anlage 6 Kurzpumpversuche

Anlage 7 Hydraulische Berechnungen

07-02

Chemische Boden-Baugrunduntersuchung

Straßenoberbau, Oberboden und Untergrund

07-03

Hydrogeologische Gutachten

Hydrogeologische Stellungnahme

08

Bodenverwertungskonzept

08-01

Bodenverwertungskonzept

Bodenverwertungskonzept

09

Raumordnungs- und

Zielabweichungsverfahren

09-01

Zielabweichungsbescheid

Zielabweichungsbescheid

09-02

Raumordnerischer Entscheid

Raumordnerischer Entscheid

5. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 06.03.2024 (einschließlich Nachfrist) entweder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, 56856 Zell (Mosel) oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Einwendungen in elektronischer Form sind durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:

a)

vg-zell@poststelle.rlp.de

oder

b)

SGDNord@Poststelle.rlp.de

zu senden.

Fußnote:

1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage

a)

der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) unter elektronische-kommunikation-mit-vgv.pdf (zell-mosel.de)

oder

b)

der SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/

aufgeführt sind.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendung, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.

6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird grundsätzlich mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

7. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

-

können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

-

kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

8. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.

Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.

9. Diese Bekanntmachung – sowie die zur Einsicht auszulegenden Unterlagen – sind auch auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und www.sgdnord.rlp.de (Themen / Wasserwirtschaft / Laufende förmliche Verfahren) abrufbar.

Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Zell (Mosel), 11.01.2024
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister