Auf dem sogenannten neuen Friedhof (Richtung St. Aldegund) ist die Ruhefrist der zwei oberen Reihen des linken Grabfeldes für Reihengrabstätten (Erdbestattungen bis 2002) abgelaufen.
Bis zum 30.10.2023 sind alle Grabstätten in den zwei oberen Reihen des linken Grabfeldes abzuräumen und die Grabmale zu entfernen.
Kommt der Verpflichtete/Angehörige dieser Verpflichtung nicht nach, so ist laut Friedhofssatzung die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen und der jeweilige Verpflichtete hat die Kosten zu tragen.