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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 30/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung

Herr Achim Stephani ist mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister gemäß § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat Walhausen ausgeschieden. Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung Herr Valentin Held berufen. Er hat das Mandat angenommen.

Walhausen, den 15.07.2024
Achim Stephani
Ortsbürgermeister und Wahlleiter