Herr Achim Stephani ist mit seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister gemäß § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat Walhausen ausgeschieden. Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung Herr Valentin Held berufen. Er hat das Mandat angenommen.