Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 30/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kurzprotokoll

Gremium:

Gemeinderat der Ortsgemeinde Blankenrath

Sitzung am:

24.04.2024

Sitzungsraum:

Bürgerhaus der Ortsgemeinde Blankenrath in Blankenrath

Anwesend:

Jochen Hansen als Vorsitzender

Thomas Geisen, Ottmar Schneider, Dirk Stephan, Rüdiger Kölzer, Heiko Massmann, Walter Justen, Michael Zimmer, Frank Wendling, Antje Lorenz-Schönborn, Matthias Höllen, Wilhelm Müller-Schulte, Victoria Hoff

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung

2. Gemeindewald;

Nutzungsverzicht im Rahmen des Förderprogrammes "Klimaangepasstes Waldmanagement" (12. Förderkriterium)

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend dem zwölften Förderkriterium des Förderprogrammes "Klimaangepasstes Waldmanagement" (2.2.12 der Richtlinien des BMEL vom 28.10.2022) die im Bescheid der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe geforderte Fläche für die natürliche Waldentwicklung auszuweisen. Hierbei handelt es sich um 5 % der geförderten Waldfläche.

3. Haushaltswirtschaft 2023 - Blankenrath;

Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 gemäß vorgelegter Übersicht zu und ermächtigt die Verwaltung, not-wendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.

4. Durchführung von weiteren Instandhaltungs- / Reparaturarbeiten im Jugendfreizeitlager;

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten an Tischen und Bänken des Wirtschaftsgebäudes des Jugendfreizeitlagers an die Firma Stefan Thomas Blankenrath gemäß Angebot vom 12.02.2024 in der Variante "Abschleifen / Nachrunden" als Direktauftrag zu vergeben. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der Tätigung der damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben zu.

5. Erneuerungsanstrich der Fenster des Bürgerhauses Blankenrath;

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme und das weitere Vorgehen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, die Holzfenster des Bürgerhauses mit einem Erhaltungsanstrich versehen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote hierzu von Malerbetrieben einzuholen bzw. insoweit eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

6. Auflage eines Förderprogramms zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung;

Beratung und Beschlussfassung (Grundsatzbeschluss)

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat spricht sich im Grundsatz für die Auflage eines Förderprogramms zur Sicherstellung der hausärztlichen und ggfls. zur Verbesserung auch der fachärztlichen Versorgung im Raum Blankenrath aus. Dies soll möglichst in Kooperation mit weiteren Hunsrückgemeinden im Hunsrückbereich der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) auf der Grundlage einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Förderrichtlinie sowie eine diesbezügliche (teilnehmeroffen gehaltene) öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung (Regelung Kostenbeteiligung der teilnehmenden Gemeinden etc.) zu erarbeiten, und diese dem Gemeinderat/den Gemeinderäten zur Beschlussfassung vorzulegen.

7. Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

8. Freiflächenphotovoltaikanlage Blankenrath

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Zu a)

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Vorsitzenden sowie der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu b)

Die Gemeinderat ist der Auffassung, dass weiterhin auf dem Verhandlungsweg versucht werden soll, sich außergerichtlich zu einigen.

9. Landpachtangelegenheit

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf vorzeitige Beendigung des Pachtverhältnisses und der gleichzeitigen Übernahme durch einen anderen Pächter zu.

10. Mitteilungen und Anfragen

Öffentlicher Teil

11. Schaffung von Begegnungsstätten (auch für private Feierlichkeiten) in der Gemeinde

1. Nutzung von vorhandenen Bestandsstrukturen:

a) Ratskeller im Bürgerhaus (Renovierung und Sanierung steht an)

Eine öffentliche Nutzung als "Dorftreff" und / oder für private Feiern ist nach der erforderlichen Sanierung möglich. Der Dorftreff könnte als Einkehrstation für Wandertouristen, z.B. in Form einer Cafe-Bar, Vinothek auf dem Hunsrück, die Einbindung smarter Systeme für Selbstbedienung (analog etwa zu smarten Dorfläden) geführt werden. Betreiber könnten im Wechsel ehrenamtliche Vereine ein. Die Ausstattung der Räume (unter Einbeziehung auch des Außengeländes) würde durch die Gemeinde erfolgen.

b) Pfarrheim und Martin-Luther-Haus

Aktuell werden Gespräch zwischen Gemeinde und den Kirchengemeinden bzgl. der Öffnung der Gebäude für Dorftreff, Beerdigungskaffe, Kommunion- / Konfirmations-, Taufkaffe usw. geführt.

c) Wirtschaftsgebäude des Freizeitlagers

Die Öffnung des Wirtschaftsgebäudes auch für private Veranstaltungen, außerhalb der vorrangigen Belegung durch Jugendfreizeitgruppen, wäre möglich.

d) Club-Vereinsheime

Der Tennisclub (TC) vermietet bereits sein Vereinsheim für private Feiern.

Die vorhandenen Bestandsstrukturen könnten relativ schnell kleinere Feiern wie Beerdigungskaffee, Tauffeiern, Kommunion- / Konfirmationfeiern, "Dorftreff" abfedern.

Für größere Feiern (Hochzeiten, runde Geburtstage etc. +/- 100 Personen) könnten die barrierefreien Bürgerhäuser der umliegenden Gemeinden genutzt werden. Außerdem sind private Dienstleister vor Ort (z.B. Gräff-Oster, Lindenhof Hahn). Oft werden auch, etwa bei Hochzeiten, andere Lokalitäten (z.B. historische Gebäude etc.) ausgewählt.

2. Neubau einer Räumlichkeit für (auch größere) private Veranstaltungen

Es sind folgende Überlegungen anzustellen:

a) Gibt es hierfür Bedarf für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses? Wenn ja, soll das Bauvorhaben innerorts oder außerorts verwirklicht werden?

b) Bauplanungsrechtliche Hürden sind zu nehmen

c) Nachbarschaftliches Konfliktpotential / Lärmbelästigung durch feiernde Personen / An- / Abfahrtverkehr

d) Finanzierbarkeit der Investitionskosten.

Benötigt werden u.a. Funktions- / Nebenräume, Saal min. 150 m2, (Gastro)Küche, WC-Anlagen, Haustechnik (Heizung, Lüftung, Veranstaltungstechnik, Erfüllung von Brandschutzauflagen). Zum Vergleich: Der Erweiterungsbau der Kita Pusteblume 2022/23 mit einer ähnlichen Gebäudekubatur, Küchenoptimierung, Haustechnik hat 1,3 Mio Euro gekostet.

e) Dauerhaft fallen für ein weiteres Gebäude weitere Unterhaltungskosten für die Ortsgemeinde an.

f) Hauswirtschaftspersonal / Hausmeister / Reinigungskraft werden benötigt

g) Wie ist die Bereitschaft potentieller Nutzer für die Nutzung entsprechender Räume zu zahlen? Was darf die Nutzung der Räumlichkeiten kosten? Das Nutzungsentgelt für Benutzung neuer Veranstaltungsräumlichkeiten würde in jedem Fall aber noch teurer ausfallen (müssen) als bei den Bestandsräumen!

Auch ein Neubau könnte bei gleichgelagerten Anlässen für Privatfeiern, wie etwa im Fall von Kommunion/Konfirmation, zeitgleich auch immer nur einmal vergeben werden. Mithin schafft auch ein Neubau bei gleichzeitigem Bedarf mehrerer, keine deutliche Entlastung im Falle einer diesbezüglichen "Raumnot".

Der Gemeinderat nimmt den ausführlichen Vortrag des Vorsitzenden zur Kenntnis.

Es wurde begrüßt, dass bereits Gespräche geführt wurden, damit die vorhandenen Bestandsstrukturen von der Bevölkerung genutzt werden können. Dieser Weg der Nutzung von Bestandsräumlichkeiten in der Gemeinde - auch in Kooperation mit den örtlichen Kirchengemeinden und Vereinen - soll weiter verfolgt werden.

Nach Ausführung einiger Ratsmitglieder solle aber der Gedanke über einen ggfls. zu errichtenden Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses beibehalten werden. Andere Ratsmitglieder sahen einen Neubau als nicht finanzierbar und angesichts bestehender Bestandsstrukturen als nicht erforderlich an.

Vorgeschlagen wurde auch, zunächst einmal - etwa durch eine Bürgerbefragung/Umfrage - festzustellen, ob Bedarf in der Gemeinde für einen Neubau gesehen wird, inwieweit dieser genutzt würde, oder ob Alternativen zu einem Neubau vorgeschlagen werden z.B. durch den Umbau / Erweiterung bestehender Räumlichkeiten.

So würde ein Stimmungsbild der Bevölkerung entstehen, welches eine Entscheidungshilfe für den Rat darstellt.

Ein Ratsbeschluss wurde nicht gefasst.

Blankenrath, den 16.07.2024
Gemeindeverwaltung
Jochen Hansen, Ortsbürgermeister