| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde Hesweiler |
| Sitzung am: | 11.07.2024 |
| Sitzungsraum: | Gemeindehaus der Ortsgemeinde Hesweiler in Hesweiler |
| Anwesend: | Markus Wolf als Vorsitzender |
| Daniel Fischer, Manfred Wilhelms, Peter Köcher, Heinrich Kloster, Alexander Schmidt, Patrick Zirwes |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
2. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der Vorsitzende verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
3. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 gewählte Ortsbürgermeister Markus Wolf wird vom noch amtierenden Ortsbürgermeister Manfred Wilhelms durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hesweiler ernannt. Die Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgen ebenfalls durch den noch amtierenden Ortsbürgermeister Manfred Wilhelms.
4. Beschlussfassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministerium des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung in der Änderungsfassung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 24. Juni 2016 für den Gemeinderat zu übernehmen.
5. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Gemäß §§ 53 a Abs. 1 i. V. m. 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung hat die Wahl in öffentlicher Sitzung, durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, zu erfolgen.
a) Wahl des Ersten Beigeordneten
Für das Amt des Ersten Beigeordneten werden Daniel Fischer und Patrick Zirwes vorgeschlagen.
Im ersten Wahlgang konnte keiner der beiden Wahlvorschläge mehr als die Hälfte der Stimmen beanspruchen. Es kommt daher im Sinne des § 40 Abs. 3 S.2 der Gemeindeordnung zur Wiederholungswahl.
Zweiter Wahlgang (Wiederholungswahl)
Auch nach der Wiederholungswahl konnte eine Stimmenmehrheit nicht erzielt werden. Es kommt daher nach § 40 Abs. 3 S. 3 1. HS der Gemeindeordnung zur Stichwahl.
Dritter Wahlgang (Stichwahl)
Da auch die Stichwahl zur der gleichen Stimmenanzahl führt, entscheidet das Los, wer gewählt ist (vgl. § 40 Abs. 3 S. 4 der Gemeindeordnung).
Losentscheid nach § 40 Abs. 3 S. 4 der Gemeindeordnung
Das Los fällt auf den Wahlvorschlag Daniel Fischer.
Damit ist er als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Hesweiler gewählt. Er nimmt die Wahl an. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgt anschließend durch Herrn Ortsbürgermeister Markus Wolf.
6. Wahl von Ausschüssen
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, die Wahl der Ausschussmitglieder in offener Abstimmung durchzuführen.
Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Hesweiler:
In den Rechnungsprüfungsausschuss werden folgende Mitglieder gewählt:
Ordentliche Mitglieder
1. Heinrich Kloster
2. Peter Köcher
3. Patrick Zirwes
7. Mitteilungen und Anfragen
Herr Ortsbürgermeister Markus Wolf überreicht dem ehemaligen Ortsbürgermeister Manfred Wilhelms ein Präsent und bedankt sich für seine 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Ortsbürgermeister.
Sodann übergibt auch Herr Bürgermeister Jürgen Hoffmann Herrn Manfred Wilhelms eine Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz als Dank und Anerkennung für sein langjähriges kommunalpolitisches Engagement.