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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 31/2022
Aus den Gemeinden
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Verkehrssicherungspflicht!

Neben der Verkehrssicherungspflicht bei Gemeindestraßen, muss auch diesbezüglich auf das Lichtraumprofil geachtet werden. Das heißt, tiefhängende Äste an Bäumen müssen bis auf 4,5 Meter in der Höhe eingekürzt werden. Davon sind bei uns am meisten die Walnussbäume betroffen.

Der beste Zeitpunkt zum Einkürzen der Äste an den Walnussbäume ist der August, weil dann weniger Saft aus der Schnittwunde austritt und somit die Gefahr von Pilzbefall an den Bäumen ausgeschlossen wird.

Der Bauhof wird noch vor dem Weinfest mit dieser Arbeit beginnen.

Beste Grüße
Rainer Nilles, Ortsbürgermeister