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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Aus den Gemeinden
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Entsorgung von Grüngut

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass bei Pflegemaßnahmen anfallendes Grüngut nicht einfach irgendwo, wie jetzt wieder geschehen am Platz fürs Martinsfeuer, sondern ausschließlich auf dem Grüngutlagerplatz der Gemeinde entsorgt werden darf. Der Platz ist über eine befestigte Straße zu erreichen und hat keine Öffnungszeiten. Somit kann zu jeder Zeit anfallendes Grüngut sowie auch Rasenschnitt dort abgelagert werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Gemeinde rechtliche Schritte vor.

Altlay, den 26.07.2024
Gemeindeverwaltung, Ortsbürgermeister