unter Vorsitz von Herrn Heinz Kloster
Anwesenheit:
| Name | Anwesend |
| Mitglieder: | |
| Heinz Kloster | x |
| Ria Erz | x |
| Peter Köcher | x |
außerdem war anwesend:
Frau Ziegler, VGV Zell (Mosel)
Punkt 1
Eröffnung der Sitzung
Punkt 2
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hesweiler für das Haushaltsjahr 2019;
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten
Die Verwaltung hat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hesweiler für das Haushaltsjahr 2019 erstellt.
Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:
1. Ergebnisrechnung
Gesamtbetrag der Erträge — = 183.720,84 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen — = 197.324,03 €
Jahresfehlbetrag — = -13.603,19 €
2. Finanzrechnung
Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen — = 167.988,44 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen — = 163.969,42 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — = 4.019,02 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen — = 0,00 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen — = 0,00 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen — = 0,00 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — = 15.300,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — = 31.901,37 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — = -16.601,37 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit — = 12.582,35 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — = 0,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — = 12.582,35 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen — = 195.870,78 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen — = 195.870,78 €
Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2019 wie folgt dar:
I. Aktiva
Anlagevermögen — = 1.210.169,52 €
Umlaufvermögen — = 121.737,34 €
Rechnungsabgrenzungsposten — = 541,24 €
Bilanzsumme Aktiva — = 1.332.448,10 €
II. Passiva
Eigenkapital — = 1.204.369,06 €
(darin enthalten: Jahresfehlbetrag 2019 — = -13.603,19 €)
Sonderposten — = 100.114,91 €
Rückstellungen — = 16.637,98 €
Verbindlichkeiten — = 10.223,24 €
Rechnungsabgrenzungsposten — = 1.102,91 €
Bilanzsumme Passiva — = 1.332.448,10 €
Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben.
Hinsichtlich Inhalt und Prüfungsumfang wird auf den beigefügten Prüfbericht verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor:
| - | Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 zu beschließen |
| - | Die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen |
| - | Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister und Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen |