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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 32/2022
Aus den Gemeinden
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Bericht über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Hesweiler am 28.06.2022

unter Vorsitz von Herrn Heinz Kloster

Anwesenheit:

außerdem war anwesend:

Frau Ziegler, VGV Zell (Mosel)

Punkt 1

Eröffnung der Sitzung

Punkt 2

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hesweiler für das Haushaltsjahr 2019;

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Hesweiler für das Haus­haltsjahr 2019 erstellt.

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge —  = 183.720,84 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen —  = 197.324,03 €

Jahresfehlbetrag  — = -13.603,19 €

2. Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen —  = 167.988,44 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen  — = 163.969,42 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  — = 4.019,02 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen —  = 0,00 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen  — = 0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen  — = 0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  — = 15.300,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  — = 31.901,37 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  — = -16.601,37 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  — = 12.582,35 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  — = 0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  — = 12.582,35 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen  — = 195.870,78 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen  — = 195.870,78 €

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2019 wie folgt dar:

I. Aktiva

Anlagevermögen  — = 1.210.169,52 €

Umlaufvermögen  — = 121.737,34 €

Rechnungsabgrenzungsposten  — = 541,24 €

Bilanzsumme Aktiva  — = 1.332.448,10 €

II. Passiva

Eigenkapital  — = 1.204.369,06 €

(darin enthalten: Jahresfehlbetrag 2019  — = -13.603,19 €)

Sonderposten  — = 100.114,91 €

Rückstellungen  — = 16.637,98 €

Verbindlichkeiten  — = 10.223,24 €

Rechnungsabgrenzungsposten  — = 1.102,91 €

Bilanzsumme Passiva —  = 1.332.448,10 €

Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben.

Hinsichtlich Inhalt und Prüfungsumfang wird auf den beigefügten Prüfbericht verwiesen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor:

-

Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 zu beschließen

-

Die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen

-

Dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister und Ortsbürgermeister vertreten haben - Entlastung zu erteilen

Hesweiler, den 08.08.2022
Gemeindeverwaltung
Manfred Wilhelms, Ortsbürgermeister